4.18.3.2 Organisator
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.18.3.2 · Deutsch
Organisator ist, wem die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Anlasses erforderlichen Vorkehrungen in Auftrag gegeben werden. Ein Organisator organisiert den Anlass entweder in fremdem Namen und für fremde Rechnung (direkte Stellvertretung) oder aber in eigenem Namen und für Rechnung des Veranstalters (indirekte Stellvertretung).
[Abbildung: im Original] | Zur Zuordnung von Leistungen sind die Ausführungen in der MWST-Info Steuerobjekt zu beachten. |
Darin