6.27.5 Mehrheit von Leistungen

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 1. Januar 2015

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.27.5 · Deutsch

Werden sowohl von der Steuer ausgenommene Bekanntmachungsleistungen als auch steuerbare Werbeleistungen erbracht, ist nach den Kriterien gemäss Ziffer 4 zu beurteilen, ob die Leistungen mehrwertsteuerlich selbstständig oder einheitlich behandelt werden.