Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/71: Bilaterale Abkommen II · 31 Seiten

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Die Flughafen-Direktion des Flughafens Basel-Mulhouse stellt im Zusammenhang mit dem Dossier Schengen/Dublin fest, dass der Flughafen ohne substantielle Umbauten gut vorbereitet ist, um den Erfordernissen verstärkter Personenkontrollen für Flüge von und nach Destinationen ausserhalb des Schengener Raums gerecht zu werden. Für den Flughafen Basel-Mulhouse stellt sich aber die Frage, wie man sich bei intra-Schengen-Flügen zu verhalten hat, da die Schweiz nicht Mitglied der Zollunion ist. Dies habe wichtige Auswirkungen auf die Verkehrsführung und die Ausgestaltung der Übergänge zwischen Luft- und Landseite.

Das Dossier Schengen/Dublin hat gemäss Unique Flughafen Zürich AG erhebliche Auswirkungen auf den Flughafen Zürich. Zwei Kernprobleme seien zu erkennen: einerseits der Zeitraum für die Entwicklung und Umsetzung der baulich und betrieblich erforderlichen Anpassungsmassnahmen und andererseits deren Finanzierung bzw. Refinanzierung. Gemäss Unique stellt sich die Frage nach einer Kostenübernahme bzw. -beteiligung an den durch die Assoziierung an Schengen/Dublin erforderlichen baulichen und betrieblichen Massnahmen durch den Bund.

Die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, proTell, stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Abkommen zu Schengen/Dublin. Die für die Assoziierung an Schengen vorgeschlagenen Anpassungen des Schweizerischen Waffengesetzes (WG) gingen aber nach Ansicht von proTell über die notwendige Mindestharmonisierung hinaus. proTell unterstützt alle Bestrebungen gegen den Waffenmissbrauch. Nach Ansicht von proTell entspricht das heutige WG in wesentlichen Punkten der EU-Richtlinie 91/477 als Mindestanforderung an das EU-Waffenrecht. Ohne Änderung an den vorgeschlagenen Anpassungen des WG sähe sich proTell gezwungen, die Abkommen zu Schengen/Dublin mit dem Referendum zu bekämpfen. Diese grundsätzliche Haltung von proTell wird von folgenden Vernehmlassungsteilnehmern geteilt resp. unterstützt: Schweizerischer Büchsenmacher- und Waffenfachhändler-Verband; Schweizerischer Matchschützenverband; Aargauische Kantonalschützengesellschaft; St. Gallischer Kantonalschützenverband; Combat Club Frutigen; Schweizerischer Verband für Dynamisches Schiessen; Schützen-Veteranen-Verband Kanton Schwyz; Federatione Ticinese Delle Società di Tiro; Verband Urner Schützenveteranen; Interessengemeinschaft Geschichte und Waffe; Schützenveteranenverband Obwalden; Zürcher Kantonal-Schützenverband; Verband Nidwaldner Schützenveteranen; Die aktiv schiessenden Veteranenschützen von Nidwalden (Liste mit 116 Pers.); JagdSchweiz; Verband Schweizerischer Schützenveteranen; Schweizerischer Schiesssportverband; SwissGuns; Schützengesellschaft Buochs sowie die Schiess-Sektion Zürich der Credit Suisse Group.

Die Treuhand-Kammer äussert sich nur bezüglich des Bundesgesetzes zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft, wobei sie mit dem materiellen Gehalt weitgehend einverstanden ist.

2.7. Spontane Antworten interessierter Kreise

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) begrüsst die Bilateralen II, da sie überzeugt ist, dass eine vermehrte Zusammenarbeit mit der EU sowohl für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als auch für die Schweiz positive Auswirkungen haben wird. Der erleichterte Grenzübertritt für Personen, der aus der Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit resultiert, stelle in Bezug auf die Mobilität einen unbestreitbaren Vorteil dar. Aus diesem Grund erscheint es der