Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/71: Bilaterale Abkommen II · 31 Seiten
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einen nützlichen Schritt in der Zusammenarbeit mit der EU. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke stellt fest, dass das Abkommen über die Zinsbesteuerung das grundsätzliche Problem, nämlich dass die schweizerische Gesetzgebung die Steuerhinterziehung begünstigt, nicht beseitige. Sie begrüsst aber die Ausweitung der Zusammenarbeit in der Betrugsbekämpfung.
Für die Erklärung von Bern (EvB) hat das Abkommen über die Zinsbesteuerung keinen ausreichenden korrigierenden Einfluss auf die schweizerische Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
Die Eidg. Bankenkommission äussert sich nur bezüglich des Bundesgesetzes zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft, wobei sie mit dem materiellen Gehalt weitgehend einverstanden ist.
2.8. Spontan antwortende Private
Es haben sich 23 Privatpersonen, die den Grundaussagen von proTell entsprechen, zu den Änderungen bezüglich des WG geäussert (vgl. Liste im Anhang).
3. Bemerkungen zu den einzelnen Abkommen
3.1. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Das Abkommen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte findet in der Vernehmlassung breite, meist vorbehaltlose Zustimmung. Die interessierten Kreise begrüssen es, dass mit der Aktualisierung des Prot. 2 ein altes Anliegen befriedigt werden kann.
Die Kantone stimmen dem Verhandlungsergebnis zu und weisen einzig auf mögliche Probleme im Zuckerbereich im Gefolge der „Doppel-Null-Lösung“ hin.
Die wichtigsten Parteien äussern sich alle positiv zum Abkommen. Die vier Regierungsparteien streichen insbesondere die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie hervor.
Der Wirtschaftsverband economiesuisse, die Dachorganisation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien sowie Coop, Migros und Nestlé begrüssen die Verbesserung der Wettbewerbssituation, unterstreichen die Einsparmöglichkeiten betreffend Exporterstattungen und fordern eine möglichst rasche Inkraftsetzung des Abkommens. Travail.Suisse äussert sich ebenfalls positiv zum Abkommen und weist auf die Bedeutung der Nahrungsmittelindustrie als Arbeitgeber in ländlichen Regionen hin.
Der Bauernverband und landwirtschaftliche Branchenverbände begrüssen das Verhandlungsergebnis zwar grundsätzlich, fordern aber, dass das Einsparpotenzial betreffend Exporterstattungen zur Ver-