Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/71: Bilaterale Abkommen II · 31 Seiten

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Bemerkung zur Nacheile: Der Bund und vor allem die Kantone verfügen bereits über Erfahrungen bei der Ausübung des Nacheilrechts. So sehen die beiden Polizeikooperationsabkommen mit Deutschland bzw. mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vor, dass die Nacheile zulässig ist, wenn eine Person auf frischer Tat bei der Begehung von oder bei der Teilnahme an einer auslieferungsfähigen Straftat ertappt oder verfolgt wird. Diese Regelung hat sich bewährt und kann ohne weiteres in die Erklärung gemäss Art. 41 Abs. 9 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) aufgenommen werden. Die von der SVP befürchtete Gefahr, dass die Schweiz im Nachhinein ihre Erklärungen im Zusammenhang mit der Nacheile anpassen muss, besteht deshalb nicht.

Bemerkung zum Datenschutz im Bereich SIS: Es ist zutreffend, dass durch das SIS ein europaweites Fahndungssystem eingerichtet wird; das SIS stellt jedoch kein Überwachungssystem dar. Entgegen der Auffassung der SVP werden zudem dank strengen, rechtlich bindenden Datenschutzvorschriften die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur heutigen Fahndungszusammenarbeit deutlich gestärkt.

Die SPS verlangt in ihrer Stellungnahme, dass den militärischen Sicherheitskräften der Zugang zum SIS verwehrt werden soll.

Bemerkung: Das SIS ist mit dem Schweizerischen Fandungssystem RIPOL vergleichbar, welches sowohl innerstaatliche als auch internationale Ausschreibungen enthält. Die militärischen Sicherheitsbehörden haben gestützt auf die aktuellen Gesetzesgrundlagen Zugang zum RIPOL. Nach Auffassung des Bundesrates ist es deshalb folgerichtig, den zuständigen militärischen Sicherheitsbehörden einen vergleichbaren Zugang auch zum SIS zu ermöglichen.

Die SPS vermisste in den Vernehmlassungsunterlagen Ausführungen zu den Schnittstellen zwischen der Arbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden im Polizeibereich.

Bemerkung: Während die elementarsten Schnittstellen zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden bereits durch den Schengen-Besitzstand und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen selbst vorgegeben werden, fehlen in der Botschaft in der Tat präzisierende Ausführungen zu den Aufgaben- und Kompetenzabgrenzungen zwischen den verschiedenen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe. Die Botschaft enthält ebenfalls keine Vorentwürfe zu den in Aussicht gestellten Verordnungen. Das Fehlen entsprechender Ausführungen erklärt sich durch die Notwendigkeit, diese Detailschnittstellen in den Verordnungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden zu bestimmen. Diese Arbeiten erfordern zunächst die Abklärung verschiedener technischer Fragen und werden viel Zeit in Anspruch nehmen. Sie sind deshalb wesentlicher Bestandteil der Umsetzung, welche schätzungsweise bis 2007 dauern wird. Würde vom Bund verlangt, seine Vorstellungen bereits in der Botschaft zu skizzieren, würden der Einbezug der Kantone und die zu führende Diskussion erschwert.

Bei den Parteien stossen die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich Waffen mehrheitlich auf grundsätzliche Zustimmung, wenn auch gewisse Vorbehalte angebracht werden. Ohne Einschränkung begrüsst die CVP die Anpassungen, weil sie weder das schweizerische Milizsystem noch das Jagd- und Schützenwesen in Frage stellen. Ebenfalls als positiv vermerkt die FDP, dass die Schützentraditionen auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung gewahrt bleiben, doch hält sie eine Beschränkung der Gesetzesanpassungen auf das von Schengen zwingend erforderliche (Mindest-)Mass für unverzichtbar. Zudem hält sie dafür, dass der bürokratische Aufwand möglichst klein gehalten wird.