Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/71: Bilaterale Abkommen II · 31 Seiten
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grösserung des Exportvolumens eingesetzt werden muss, um damit auf den Veredelungsverkehr und andere geeignete Massnahmen verzichten zu können. Nur so erziele das Abkommen die erhofften positiven Auswirkungen in der Landwirtschaft. Weiter machen sie angesichts der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für Zucker in der EU auf die Problematik der „Doppel-Null-Lösung“ für Zucker aufmerksam und erwarten Massnahmen zur Sicherung des Zuckerrübenanbaus in der Schweiz.
Der Spirituosenverband fordert, mit der vollständigen Liberalisierung der Spirituoseneinfuhr aus der EU im Rahmen dieses Abkommen müssten gleichzeitig auch die Zölle für Brennfrüchte auf null gesenkt und die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen mit der EU harmonisiert werden. Der Schweizerische Obstverband hingegen spricht sich gegen eine allfällige Reduzierung der Zölle für Brennfrüchte aus. Der Bundesrat wird prüfen, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gewährleistet werden kann. Wie im gesamten Lebensmittelbereich strebt der Bundesrat auch betreffend Spirituosen eine Harmonisierung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der Schweiz mit der EU an. So weit heute noch punktuelle Abweichungen bestehen, wird der Bundesrat prüfen, ob an diesen festzuhalten ist.
3.2. Statistik
Die Kommission für die Bundesstatistik betont unter anderem, die Schweiz habe ein klares Interesse daran, ihre Statistiken mit denjenigen ihrer wichtigsten europäischen Partner abzustimmen. Dank dem Abkommen könnten die Schweizer Expertinnen und Experten an sämtlichen Arbeitsgruppen und an allen anderen europäischen Ausschüssen teilnehmen, die sich mit der Entwicklung technischer und wissenschaftlicher Werkzeuge im Bereich der Statistik befassen. Die Kommission für die Bundesstatistik warnt in Anbetracht der von der Bundesstatistik vorgelegten Sparvorschläge davor, die für die Harmonisierung notwendigen Mittel ausschliesslich durch Kompensation innerhalb der Bundesstatistik zu beschaffen.
Sowohl die Konferenz der Kantonsregierungen als auch der Schweizerische Städteverband haben sich in ihren jeweiligen Stellungnahmen positiv zum Statistikabkommen mit der EU geäussert. Die Kantone haben zur Kenntnis genommen, dass der Bund den aus diesem Abkommen erwachsenden finanziellen und administrativen Aufwand tragen wird und sie somit davon nicht betroffen sein werden. Die Schweizer Kantone und Städte befürchten jedoch, dass ihnen die Mobilisierung der Mittel zur Umsetzung eines Statistikabkommens Nachteile bringen könnte. Sie meinen insbesondere, dass unter Umständen lokale oder kantonale Statistiken auf Grund eventueller Kompensationsmassnahmen aufgehoben werden. Die Anpassung der Schweizer Statistiken an die europäischen Standards müsse ihnen aber im Gegenteil einen Nutzen bringen, d.h. die kantonale und regionale Dimension mit einbeziehen.
Die grosse Mehrheit der politischen Parteien, die sich zum Statistikabkommen geäussert haben, ist für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Bereich der Statistik. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) verlangt, dass der Bundesrat zu diesem Zweck die für die Umsetzung des Abkommens notwendigen Finanz- und Personalressourcen bereitstellen müsse. Sie wünscht zudem, dass die Schweiz eine aktive Rolle in der Gestaltung der gemeinschaftlichen Statistik spielt, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Recht und Sicherheit. Demgegenüber hält die Schweizerische Volkspartei (SVP) das Abkommen für kostspielig und unnö-