Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/71: Bilaterale Abkommen II · 31 Seiten

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men, dass eine gleichberechtigte Beteiligung der Schweiz an der nächsten Programmgeneration sichergestellt ist. Die Kantone nehmen zur Kenntnis, dass die Verhandlungen im Bereich der Dienstleistungen sistiert wurden und fordern, vor der Wiederaufnahme dieser Verhandlungen nochmals konsultiert zu werden. Die Kantone bedauern es ausdrücklich, dass der Bund darauf verzichtet hat, alle Vernehmlassungsunterlagen in die verschiedenen Amtssprachen zu übersetzen.

Die Kantone unterstützen die Assoziierung der Schweiz an Schengen. Auf Grund der zunehmend grenzüberschreitend organisierten Kriminalität gewinne auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden, wie sie im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit praktiziert wird, künftig noch stärker an Bedeutung. Die Schweiz darf nach Ansicht der KdK dabei nicht abseits stehen. Eine Assoziierung an Dublin und Eurodac bringt aus Sicht der Kantone ebenfalls Vorteile, indem dadurch die Möglichkeit besteht, dem Problem der Zweitasylgesuche zu begegnen. Mit Rücksicht auf die gewichtige europa- und sicherheitspolitische Bedeutung der Abkommen zu Schengen/Dublin sind die Kantone bereit, dem Vertragsabschluss trotz den institutionellen Nachteilen zuzustimmen. Die Kantone fordern den Bund auf, zusammen mit den Kantonen deren Mitwirkung in den Gemischten Ausschüssen und im Rahmen der Komitologie festzulegen. Des Weiteren müssten Bund und Kantone gemeinsam die notwendige Organisation sowie die Verfahrensabläufe erarbeiten, die die Mitwirkung der Kantone in den Verfahren zur Übernahme von neuem Schengen-/Dublin-Recht sicherstellen; diese Abläufe sollten, allenfalls nach einer Versuchsphase, auch legislatorisch verankert werden.

Was den Entwurf des Bundesgesetzes zum Zinsbesteuerungsabkommen betrifft, machen die Kantone ihre Zustimmung davon abhängig, dass darin festgelegt wird, wie der schweizerische Anteil an dieser Steuer verwendet wird. Die Kantone fordern diesbezüglich, dass mit dem schweizerischen Anteil an dieser Steuer die den Banken entstehenden Zusatzkosten abgedeckt werden und dass der verbleibende Saldo in die Ertragsverteilung der Verrechnungssteuer eingeschlossen wird, wo den Kantonen eine Quote von 10% zustehe. Einzelne Kantone äussern sich in diesem Sinne oder bringen andere Detailanregungen an (Jura, Solothurn, Basel-Landschaft, Luzern, Uri, Graubünden, Appenzell I.Rh, Waadt, Schwyz, Obwalden, Glarus, Bern, Aargau, Fribourg, Schaffhausen, St. Gallen, Neuchâtel sowie Zug).

Neben der KdK erfolgten noch explizite Stellungnahmen von einigen Kantonen. Der Kanton Appenzell A.Rh. steht grundsätzlich hinter den Bilateralen II unter der Bedingung, dass sichergestellt wird, dass die Kantone in die Mitwirkung der Schweiz auf EU-Ebene einbezogen und auch an den Arbeiten auf Bundesebene mitwirken können. Der Kanton Genf bringt in einem Schreiben, dem seine Antwort an die KdK beigelegt ist, den Wunsch zum Ausdruck, die Kantone bei der Umsetzung der Verträge eng beteiligt zu sehen. Der Kanton Waadt unterstützt die Haltung des Bundesrates bezüglich der Bilateralen II, da die Abkommen den wirtschaftlichen Interessen entsprechen und der Stabilität in Europa dienen. Der Kanton Wallis wiederholt die Grundaussagen der KdK und vertritt die Ansicht, dass das Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte die Konkurrenz für die schweizerischen Landwirtschaftsprodukte erhöhen und zu entsprechenden Anpassungserfordernissen führen wird. Der Kanton Appenzell I.Rh. äussert sich ebenfalls in einem separaten Schreiben, wobei es sich um eine summarische Stellungnahme handelt, die sich mehrheitlich mit der Haltung der KdK deckt. Die Stellungnahme des Kantons Neuenburg deckt sich ebenfalls mehrheitlich mit derjenigen der KdK. In seinem Schreiben weist der Kanton darauf hin, dass der bilaterale Weg nur kurzfristig eine Lösung darstellt; man könne sich eine vertiefte Debatte über die