Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 24 Seiten
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II. Abgasvorschriften für Schiffsmotoren (SAV)
1. Einführung
Die Abgasvorschriften für Marinemotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) traten am 1. Januar 1995 in Kraft. Seither wurde die SAV einmal revidiert (1997: Auslagerung der Typenprüfstelle für Schiffsmotoren vom BAV zur EMPA). Die technischen Regeln zur Abgasmessung blieben seit 1995 ebenso unverändert wie die Abgasgrenzwerte.
Die Schweiz war das erste Land, welches solche Vorschriften zum Schutz der Gewässer flächendeckend einführte. Analoge Vorschriften bestanden damals nur am Bodensee. Dementsprechend gab es auch praktisch keine international harmonisierten Standards auf diesem Gebiet. In der Zwischenzeit hat sich dies geändert. So entstanden u.a. Abgasvorschriften für die gewerbliche Schifffahrt auf dem Rhein, mehrere EG-Richtlinien für die gewerbsmässige Schifffahrt und nicht zuletzt auch die Abgasvorschriften der erweiterten EG-Sportbootrichtlinie (vgl. Ausführungen unter Ziffer I). Diese Vorschriften beinhalten Bestimmungen über die anwendbaren Messverfahren und die Abgasgrenzwerte, die nicht SAV-kompatibel sind.
Wie in anderen Bereichen, gab es auch in der Motorentechnologie in den letzten Jahren technische Weiterentwicklungen. Besonders sei auf den ständig zunehmenden Anteil elektronischer Bauteile an Motoren hingewiesen. Das führte dazu, dass die technischen Bestimmungen der SAV nicht mehr den heutigen Realitäten auf dem Motorenmarkt entsprechen. Der Gesamtbestand motorisierter Schiffe in der Schweiz beläuft sich auf etwa 60'000 Einheiten1. Demgegenüber stehen etwa 4,45 Mio. motorisierte Schiffe in der EU2. Ein Vergleich dieser Zahlen zeigt, dass es für Hersteller von Motoren wirtschaftlich nicht interessant ist, für einen so kleinen Markt eigene Entwicklungsarbeit zu leisten bzw. Motoren an besondere Schweizer Vorschriften anzupassen. Dies hat mittelfristig unerwünschte Auswirkungen auf den motorisierten Schiffsbestand in der Schweiz.
2. Ziele der Revision, Grundsätze
Mit der Revision der SAV wird hauptsächlich eine Anpassung an den internationalen Standard im Bereich der Abgasvorschriften bezweckt. Namentlich handelt es sich um die erweiterte EG-Sportbootrichtlinie, um die Vorgaben der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und um die Vorgaben der EG-Richtlinie 97/68/EG für mobile Maschinen und Geräte. Das führt in einigen Bereichen zur Abschwächung bisher gültiger Grenzwerte, in anderen Bereichen werden sie verschärft. Als Ausgleich für die teilweise abgeschwächten Grenzwerte werden Kompensationsmassnahmen eingeführt. Weiter wird eine Partikelfilterpflicht für Antriebsmotoren von Schiffen im gewerbsmässigen Einsatz eingeführt.
1 Quelle: Schiffsstatistik der vks
2 Quelle: Begründung der EU-Kommission zur Einführung von Abgasgrenzwerten in der EG-Sportbootrichtlinie 94/25/EG