Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

SGCI und SKW schlagen vor zu prüfen, ob nicht die neuen Mengenschwellen, welche mit REACH gelten werden, übernommen werden sollen. Die Grüne Partei ist gegen das Streichen, da sie der Ansicht ist, dass diese Änderungen erst bei einer allfälligen Übernahme von REACH diskutiert werden müssen.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Streichen der Abweichung (8 pro, 1 kontra).

Formular 44: Sprachanforderungen an die Benutzerinformationen von Fernmeldeanlagen

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (3) befürworten das Streichen der Abweichung.

Formular 45: Einschränkungen für Funkanlagen von Radioamateuren mit Frequenzen >30 MHz Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (2) befürworten das Streichen der Abweichung.

Formular 46: Funkanlagen: Einhalten des nationalen Frequenzzuweisungsplanes

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (2) befürworten das Streichen der Abweichung.

Formular 47: Verwaltungsgebühren für die Notifikation von Funkanlagen

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (2) befürworten das Streichen der Abweichung.

Formular 48: Zulassung für Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel

Die Grünen sind mit einer Angleichung an das EG-Recht einverstanden, sofern geregelt wird, wie mit den neuartigen Futtermitteln umgegangen wird.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (3) befürworten das Streichen der Abweichung.

Formular 49: Beschränkung des Alkoholgehalts in Speziallebensmitteln

Einzig Veledes möchte die Abweichung beibehalten, weil sie für die Information und Wahlfreiheit der Konsumenten wichtig sei.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme von Veledes ( Verband der Lebensmittel-Detaillisten) befürworten das Streichen der Abweichung (5 pro, 1 kontra).

Formular 50: Angabe des Produktionslandes bei Lebensmitteln

Eine Grosszahl der Vernehmlasser finden diese Angabe für die Information der Konsumenten und deren Wahlfreiheit wichtig (BL, GR, TG, NE, SP, Grüne Partei, Acsi, AgorA, Agri Genève, BZS, cnav, Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, FRC, FSV, GalloSuisse, Greenpeace, IP-Suisse, kf, Migros, Prométerre, SBLV, SBV, SKS, Schweizerischer Obstverband, uniterre, Veledes, VSF, VKCS, ZBB). FER ist der Ansicht, dass der Vorschlag, die Abweichung zu streichen, entgegen dem Willen der Konsumenten ist und nicht begründet werde. Die Bedingungen, unter denen ein Produkt hergestellt wurde, seien beim Kauf ausschlaggebend (SGB, KV Schweiz, Acsi). Die FRC führt aus, dass die Konsumenten diese Deklaration wünschen, weil sie Lebensmittel aus der Nähe bevorzugen, weil sie die Schweizer Bauern unterstützen wollen, weil ihnen die sozialen Arbeitsbedingungen bei der Herstellung wichtig sind oder weil sie Produkte aus Ländern mit Lebensmittelskandalen meiden wollen. Auch die Grüne Partei, FER, GastroSuisse und IP-Suisse fürchten, dass es ohne diese Deklaration mehr Lebensmittelskandale gäbe. Die SKS begründet den Wunsch, das Produktionsland zu kennen, mit der Beziehung zur Schweizer Landwirtschaft, der Wertung der Schweizer Lebensmittel als bessere, gesündere, umweltschonendere und artgerechter produzierte Lebensmittel sowie mit der Missbilligung langer Transportwege. Greenpeace und SKS zitieren eine Studie des GFS-Forschungsinstitutes