Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

2.1.3 Liste 3: Abweichungen betreffend Importverbote oder Importbewilligungen

Die Liste 3 führt jene Abweichungen vom in der EG geltenden Produkterecht auf, welche auf unterschiedliche Regelungen betreffend Importverbote und Importbewilligungen zurückzuführen sind, die gemäss Antrag der zuständigen Bundesämter beibehalten werden sollen.

Formular 32: Kennzeichnung, Verpackung und Markierung der Explosivstoffe zu zivilen Zwecken

Die Grünen sind der Ansicht, dass man diese Abweichung streichen kann, da nicht der Schutz von Umwelt, Tier oder Gesundheit des Menschen im Vordergrund stehe.

Fazit: Alle Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Beibehalten der Abweichung (8 pro, 1 kontra).

Formular 33: Einfuhrbewilligung und Zulassung für pyrotechnische Gegenstände

Die Grünen sind der Ansicht, dass man hier den Vorrang des Schweizer Rechts aufgeben kann, da nicht der Schutz von Umwelt, Tier oder Gesundheit des Menschen im Vordergrund stehe. Swissmem ist der Ansicht, dass diese Abweichung höchstens solange gerechtfertigt ist, bis die EG-Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände verabschiedet ist. Weiter weist Swissmem darauf hin, dass die Ausführungen unter Ziffer 8 des Antrags nicht ganz zutreffend sind, da mit der einseitigen Öffnung Einfuhren nach Vorschriften einzelner EG-Staaten auch unabhängig von der Schweizer Gesetzgebung möglich wären.

Fazit: Eine klare Mehrheit (8 pro, 2 kontra) befürwortet das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts. Die Kantone, und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die Parteien und die weiteren Vernehmlasser sind gespalten.

Formular 34: Bewilligung für forstliches Vermehrungsgut

Swissmem kritisiert, dass es hier nicht um den Schutz eines öffentlichen Interessen geht, sondern lediglich darum, dass das Schweizer Einfuhrbewilligungsverfahren einfacher sei.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme eines Industrieverbandes befürworten das Beibehalten der Abweichung (8 pro, 1 kontra).

Formular 35: Verbot von Produkten mit bestimmten gebietsfremden Organismen

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (8) befürworten das Beibehalten des Verbots.

Formular 36: Verbot der Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen

Die Grüne Partei betont, dass es dem Wunsch der Bevölkerung entspreche, keine grausamen Tötungsmethoden von Hunden und Katzen zu akzeptieren. NE findet hingegen, dass die Bestimmungen des neuen Tierschutzgesetzes in der Praxis nicht überprüfbar sind. Die Schweizer Politik müsse mit jener der EG koordiniert werden.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme eines Kantons befürworten das Beibehalten des Verbots (10 pro, 1 kontra).

Formular 37: Verbot für Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder Ruten

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (11) befürworten das Beibehalten des Verbots.

Formular 38: Verbot der Einfuhr von Schildkrötenfleisch

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (11) befürworten das Beibehalten des Verbots.

Formular 39: Einfuhrbewilligung für Tiere (Artenschutz)