Auswertung
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten
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Zürich "Landwirtschaft", gemäss welcher 63 % der Konsumenten auf die regionale Herkunft achten. NE und FRC weisen darauf hin, dass gemäss einer Studie im Auftrag des BAG13 die Herkunft einer der drei ausschlaggebenden Faktoren beim Kauf von Lebensmitteln sei (neben dem Preis und der Qualität). Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) entgegnet, dass die zitierte Studie des BAG auch zum Schluss komme, dass nur für bewusste Käufer das Herkunftsland entscheidend sei. Diese Käufer sollen für Produkte mit Angaben, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, Zahlungsbereitschaft zeigen. Dennoch ist auch der Detailhandel der Ansicht, dass diese Deklaration, zumindest bei Fisch, Fleisch, Früchten, Gemüse und Bioprodukten einem Konsumentenbedürfnis entspreche. Die Konsumentenorganisationen betonen, dass auch europäische Verbraucherorganisationen diese Deklaration wünschen und dass sich die Schweiz lieber für deren Einführung in der EG einsetzen solle (Konsumentenorganisationen (Acsi, Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, FRC, SKS) und Greenpeace).
Insbesondere die Bauernverbände betonen ausserdem, dass diese Deklaration für die Landwirtschaft sehr wichtig sei. Sie sei unabdingbar, um gegen ausländische Konkurrenz zu bestehen (Grüne Partei, cnav, IP-Suisse). Die Schweizer Landwirtschaft habe lange dafür gekämpft (Schweizerischer Obstverband, ZBV). Die Schweizer Bauern, die strengeren Vorschriften unterworfen sind, könnten ihre Produkte nicht mehr differenzieren (AgorA, Agri Genève, Prométerre, VSF). Die höheren Anforderungen an Ökologie und Tierschutz könnten nicht mehr kommuniziert werden (Kleinbauern-Vereinigung). Der Absatz der Produkte würde erschwert, was negative Auswirkungen auf der Erlösseite der Schweizer Landwirtschaft hätte (SBV, BZS, FSV, SOBV, ZBB). Auch uniterre hält die Deklaration für ein wichtiges Element für den Verkauf inländischer Produkte. Die Anstrengungen der letzten Jahre, die Konsumenten an Schweizer Produkte zu binden, würden zerstört (ZBV). Die Abschaffung der Deklaration sei widersprüchlich, da die Landwirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik aufgefordert werde, ihre Produkte besser auf dem Markt zu positionieren und die Schweizer Herkunft als Verkaufsargument aufzubauen (GalloSuisse, SBLV, SBV, SOBV, ZBB).
KV Schweiz ist der Ansicht, dass der Markt allein aus Marketinggründen für gewisse Herkunftsdeklarationen sorgen würde, findet die Deklaration aber so wichtig, dass er eine Vorschrift vorzieht. VSF findet, dass die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Herkunftsdeklaration nicht dem Markt überlassen werden darf. FRC, Greenpeace und SKS sind der Ansicht, dass zwar Schweizer Produkte weiterhin freiwillig als solche angepriesen werden könnten. Bei importierten Lebensmitteln würden die Konsumenten aber im Dunkeln tappen (Unterschiede bezüglich Transportweg, Tierhaltung, ökologische Anforderungen). Die Aufhebung der Herkunftsdeklaration stehe ausserdem im Widerspruch zur jüngsten Revision des Lebensmittelrechts, wo die Rückverfolgbarkeit verbessert wurde (FRC, Greenpeace, SKS, Schweizerischer Obstverband).
GE schlägt vor, dass zur Vereinfachung der Vorschrift die abgekürzte Angabe (ovales Warenzeichen), die auf Fleischprodukten zu finden ist, zumindest für Produkte aus EG-Ländern akzeptiert werden könnte, sofern die Angabe dem tatsächlichen Produktionsland entspricht. Die SP schlägt vor, dass die Herkunftsdeklarationspflicht auf alle Frischprodukte (Fleisch, Fisch, Käse, Gemüse, Früchte) eingeschränkt werden könnte. IP-Suisse möchte die Vorschrift hingegen für verarbeitete und unverarbeitete Lebensmittel beibehalten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Lebensmittel aus ausländischen Billigrohstoffen hergestellt würden.
Die Gegner der Schweizer Sonderregelung argumentieren, dass diese Deklaration ein kostentreibender Faktor sei (BE, économiesuisse). Für fial ist die Aufhebung dieser Bestimmung besonders wichtig, da immer mehr einzelne Sortimentsbereiche in EG-Länder ausgelagert und mit mehrsprachigen Verpackungen versehen werden. Wegen der Angabe des Produktionslandes seien für die Schweiz immer Spezialdrucke nötig. Swisscofel ist der Ansicht, dass die Deklaration bei unverarbeiteten Produkten kaum Probleme gebe und der Handel dort, wo ein Konsumentenbedürfnis bestehe (z.B. Frischprodukte) das Herkunftsland weiterhin angeben würde.
13 Bundesamt für Gesundheit