Auswertung
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten
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Formular 26: Energieetikette für Personenwagen
Die Energieetikette dient der Einhaltung des Kyoto-Abkommens. Wenn die technischen Vorschriften aufgehoben werden, sind einschränkende Massnahmen in anderen Bereichen notwendig (UR, GL, SH, AR, GR, TG). Das kf findet es wichtig, dass die Konsumenten betreffend CO2-Emissionen sensibilisiert werden. Der TCS argumentiert, dass die EG auch ein ökologisches Label für Personenwagen erarbeiten will. Einzig der SBV ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme eines Dachverbandes befürworten das Beibehalten der Abweichung (16 pro, 1 kontra).
Formular 27: Vorschriften für Fahrgastschiffe ab 12 Personen
Der VSSU befürwortet die Schweizer Vorschriften, weil diese ein sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Die CGN ist hingegen der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Schifffahrtsgesellschaft befürworten das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts (7 pro, 1 kontra).
Formular 28: Einschränkung der Motorisierung von Wassermotorrädern
Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Schifffahrtsgesellschaft befürworten das Beibehalten der Abweichung (7 pro, 1 kontra).
Formular 29a: Vorgeschriebene Behälter zur Aufnahme von Fäkalien, Abwasser und Abfällen für Sportboote mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen
Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Schifffahrtsgesellschaft befürworten das Beibehalten der Abweichung (7 pro, 1 kontra).
Formular 29b: Obligatorische Trennung von Dieseltankwand und Aussenwand der Sportboote Der Kanton NE weist darauf hin, dass ein Fassungsvermögen von 1000l bei Sportbooten selten ist. Eine Kollision (insbesondere im Bereich des Behälters) komme nicht häufig vor. Ausserdem sei es bei der Inspektion kaum möglich festzustellen, ob ein Behälter zum Schiffsgehäuse gehört. Weiter gäbe es kein Korrosionsrisiko, da Diesel ein fettiger Treibstoff sei. Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Eine klare Mehrheit (7 pro, 2 kontra) unterstützt das Beibehalten der Abweichung. Die Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die Kantone und die weiteren Vernehmlasser sind gespalten.
Formular 29c: Sportboote: Obligatorisches Anbringen von Ölwannen unter Innenbordmotoren Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Schifffahrtsgesellschaft befürworten das Beibehalten der Abweichung (7 pro, 1 kontra).
Formular 29d: Begrenzung des Schmierölanteils bei Zweitaktmotoren von Sportbooten