Auswertung
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Vorsorgliche Bodenschutzrichtwerte sind wegen der dichten Überbauung und der intensiven Raumnutzung durch Verkehr, Industrie und Wohnen zur nachhaltigen Gewährleistung der Bodenfruchtbarkeit wichtig (UR, GL, SH, AR, GR, TG, chemsuisse). Bewirtschaftungsvorgaben wären schwerer umsetzbar als technischen Vorschriften. Weiter soll die Überdüngung der Seen verhindert werden (GR).
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (19) befürworten das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts.
Formular 10: Feingehalt, Kennzeichnung und Prüfung von Edelmetallwaren
Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht. Einzig die CVP ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts (6 pro, 1 kontra).
Formular 11: Angabe des Alkoholgehalts alkoholischer Süssgetränke
Die Gegner der Vorschrift sind der Ansicht, dass mit der Deklaration keine Reduktion des Alkoholkonsums erreicht wird (Coop, Denner, IG DHS).
Fazit: Eine klare Mehrheit (22 pro, 3 kontra) unterstützt das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts. Kantone, Parteien und Dachverbände sind geschlossen für den Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser sind gespalten. Die Mehrheit des Detailhandels ist gegen die Schweizer Deklarationsvorschrift. Veledes (Verband der Lebensmittel-Detaillisten), Konsumentenorganisationen und Produzenten äussern sich hingegen für das Beibehalten der Deklarationsvorschrift.
Formular 12: Deklaration nicht zugelassener Käfighaltung der Hühner
Die Grüne Partei und SKS finden die Abweichung sinnvoll, um die Leistungen der Landwirtschaft zu honorieren. Für den Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) ist die Abweichung auch akzeptabel, da sie eine klar begrenze Produktegruppe betrifft. Ausserdem werde gemäss diesen Stellungnahmen die Bedeutung der Abweichung abnehmen, da nach einer Übergangsfrist in der EG keine Käfighaltung mehr zulässig sei.11 Der Bündner Gewerbeverband findet, dass die Massnahme angesichts des hohen administrativen Aufwands und der bescheidenen Wirkung unverhältnismässig sei. Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, die weder in der EG noch in andern Ländern eine Entsprechung habe, solle vollständig aufgehoben werden. Auch die fial und der SFF finden die Sonderregelungen der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung insgesamt verfehlt. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln sei nicht in der Landwirtschaftsgesetzgebung zu regeln (fial).
Fazit: Eine klare Mehrheit (25 pro, 3 kontra) ist für das Beibehalten der Abweichung. Kantone, Parteien und Dachverbände stehen geschlossen hinter dem Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser sind gespalten. Insbesondere Detailhandel und Konsumentenorganisationen sind für das Beibehalten der Abweichung. Von Unternehmer- und Gewerbeseite kommen drei Gegenstimmen.
Formular 13: Kontrollzeichen auf gebrannten Wassern zu Trinkzwecken
Acsi, Coop, Denner, Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, IG DHS und kf bemängeln, dass die Vorschrift nicht mit einem öffentlichen Interesse begründet werden kann. Das Centre patronal, die Chambre vaudoise des arts et métiers und die Fédération patronale vaudoise sind der Ansicht, dass Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Massnahme hinterfragt werden müssen und dass die Einführung eines alternativen Steuererhebungssystems geprüft werden soll.
Fazit: Eine knappe Mehrheit der sich äussernden Vernehmlasser (8 pro, 9 kontra) ist gegen den Antrag auf Beibehalten. Kantone, Parteien und Dachverbände äussern sich alle für das Beibehalten des Vorrangs. Abgesehen vom Schweizerischen Obstverband sind jedoch alle weiteren Vernehmlasser (Detailhandel, Gewerbe und Konsumentenorganisationen) gegen den Antrag.
11 Coop, Denner, IG DHS und Migros sprechen sich aber alle entschieden gegen eine Deklaration bei den verarbeiteten Produkten (z.B. Teigwaren) aus.