Auswertung
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten
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dass es für bleihaltige Erzeugnisse Alternativen gibt, welche bei korrekter Anwendung ohne Mehrkosten einen gleichwertigen Korrosionsschutz erlauben. Auch GE und SBV möchten nicht wieder Produkte erlauben, für die es schon Ersatzmittel gibt. Ausserdem habe sich die Branche diesbezüglich schon freiwillig verpflichtet (UR, GR, chemsuisse, SGCI).
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (21) befürworten das Beibehalten des Verbots.
Formular 5: Verbot von kurzkettigen Chlorparaffinen in Anstrichfarben, Lacken, Dichtungsmassen, Textilien, Kunststoffen und Gummi
Es sei zu erwarten, dass die EG hier nachzieht (UR, GR, chemsuisse, SGCI, SKW). Die Vorschrift sei wichtig für den Gewässerschutz (UR, GL, SH, AR, GR, TG). Kurzkettige Chlorparaffine seien persistent, kanzerogen, über grosse Distanzen transportierbar, haben hohes Bioakkumulationspotential und aquatische Toxizität (UR, GR, chemsuisse). GE möchte nicht wieder Produkte erlauben, für die es schon Ersatzmittel gibt. Einzig die CVP ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Beibehalten des Verbots (21 pro, 1 kontra).
Formular 6: Verbot von Octylphenol und seinen Ethoxylaten
Die Vorschrift sei wichtig für den Gewässerschutz (UR, GL, SH, AR, GR, TG). Octylphenol wirke toxisch auf aquatische Organismen, sei schwer abbaubar und hormonaktiv (UR, GR, chemsuisse). GE möchte nicht wieder Produkte erlauben, für die es schon Ersatzmittel gibt. Es sei zu erwarten, dass die EG hier nachzieht (SGCI, SKW).
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (22) befürworten das Beibehalten des Verbots.
Formular 7: Anforderungen an mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und an Holzwerkstoffe Gemäss dem Kanton UR sind die Schweizer Anforderungen mit EPF10-Vorgaben verknüpft und nicht im Widerspruch zu den EG-Bestimmungen. Um ein sinnvolles Recycling ohne Schadstoffanreicherung in Recyclingprodukten zu erreichen, sind einschränkende Vorgaben für die Ausgangsprodukte des Recyclings notwendig (UR, GL, SH, AR, GR, TG, chemsuisse). GE möchte nicht wieder Produkte erlauben, für die es schon Ersatzmittel gibt. Die schweizerischen Anforderungen orientieren sich fast vollumfänglich an den entsprechenden Werten der deutschen Altholzverordnung (chemsuisse). Einzig die CVP ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag auf Beibehalten.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts (20 pro, 1 kontra).
Formular 8: Verbot von Phosphat und Beschränkung der Komplexbildner in Wasch- und Reinigungsmitteln
Der Zustand einiger Seen ist immer noch kritisch und der Gewässerschutz daher wichtig (UR, GL, SH, AR, GR, TG, Grüne Partei, chemsuisse). Eine Aufhebung der Beschränkungen für schwer abbaubare Komplexbildner könnte in belasteten Fliessgewässern und Grundwasserleitern zu einer Mobilisierung von Metallen führen, was unbekannte Folgen für die Qualität von Trinkwasser und Langzeitfolgen für die Gewässerökosysteme haben könnte. Bei einer Wiederzulassung von Phosphat in Wasch- und Reinigungsmitteln müsste die Sanierung der kritischen Seen kompensatorisch mit einer zusätzlichen Beschränkung des Phosphor-Eintrags aus der Landwirtschaft erreicht werden. GE möchte nicht wieder Produkte erlauben, für die es schon Ersatzmittel gibt. Die SP findet, die Schweiz könne sich keine vermehrten Aufwendungen gegen die Überdüngung der schweizerischen Gewässer leisten. Für Coop, IG DHS, SGCI und SKW ist diese Vorschrift akzeptabel, da sie sich schon seit vielen Jahren eingespielt hat (SGCI, SKW) und eine klar begrenzte Produktegruppe betrifft (Coop, IG DHS).
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (28) befürworten das Beibehalten des Verbots.
Formular 9: Grenzwerte für Schadstoffe in organischen und organisch-mineralischen Düngern
10 European Panel Federation