Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

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Formular 58: Verbot der Ein- und Durchfuhr von Affen und Halbaffen

Die Grünen wollen das Schweizer Recht beibehalten, da der Tierschutz prioritär sei. ZH stimmt der Streichung zu, da eine der EG gleichwertige Nachfolgeregelung vorgesehen ist.

Fazit: Ein Kanton und ein Dachverband befürworten das Streichen des Verbots. Eine Partei ist dagegen. (2 pro, 1 kontra)

2.1.5 Liste 5: Kein genereller Vorrang des schweizerischen Rechts für innerhalb der EG nicht harmonisierte Produktevorschriften

Die Liste 5 betrifft die EG-weit nicht oder nicht vollständig harmonisierten Produktebereiche und enthält Fälle, für die künftig das Cassis-de-Dijon-Prinzip zur Anwendung gelangen soll. Bei den in Liste 5 aufgeführten Fällen handelt es sich nicht um eine abschliessende Liste. Sie enthält nur jene Fälle, in welchen vom zuständigen Bundesamt ausdrücklich gewünscht wurde, dass sie aus Gründen der Transparenz im vorliegenden Bericht erwähnt werden.

Formular 59: Pflicht zur Selbstkontrolle bei Gegenständen mit gefährlichen Inhaltsstoffen

NW, BL, SH, GR, GE, chemsuisse und VKCS finden es unzweckmässig, bis zum Inkrafttreten von REACH den Vorrang temporär zu streichen. Auch die Grüne Partei verlangt, eine allfällige Übernahme von REACH abzuwarten. Nach Inkrafttreten von REACH würde die Schweiz ein tieferes Schutzniveau aufweisen (UR, NW, GR, chemsuisse). SGCI und SKW sind gegen das Streichen, weil die Vorschrift mit REACH auf den 1.7.2007 gleichwertig eingeführt wird. Der SBV ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.

Fazit: 14 Vernehmlasser kommentierten den Antrag. Dabei gilt es zu beachten, dass die Beseitigung der Divergenz nicht aufgrund einer Anpassung des Schweizer Rechts an die Richtlinie 1999/45/EG erfolgt, sondern indem in der EG über die REACH-Verordnung Vorschriften eingeführt werden, die mit den schweizerischen gleichwertig sind.

Formular 60: Positivprinzip im Lebensmittelrecht (Bewilligungspflicht)

GL, BL, SH, TG und VKCS weisen darauf hin, dass im Rahmen der LMG-Revision 2010 die Abkehr vom Positivprinzip sowie die Übernahme der EG-Verordnung über neuartige Lebensmittel geprüft wird. Diesem Entscheid sei nicht vorzugreifen (GL, BL, SH, AR, GR, TG und VKCS). GR, TG und VKCS verlangen flankierende Massnahmen, die Übernahme weiterer Bestimmungen sowie unterstützende Massnahmen für die Vollzugsbehörden. Die SP ist der Ansicht, dass durch die Aufhebung des Positivprinzips die Anforderungen an die Marktüberwachung erhöht werden und dass die konkrete Tragweite des Systemwechsels nicht klar ist.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (14) unterstützen den Antrag, die Angleichung des Schweizer Systems an das EG-System im Rahmen der nächsten LMG-Revision anzustreben, die meisten allerdings unter dem Vorbehalt, dass dem Entscheid nicht bereits im Rahmen der THG-Revision vorgegriffen werde.

Formular 61: Höchstkonzentrationen für Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

VD ist der Ansicht, dass mit dieser Abweichung behutsam umgegangen werden müsse. NE und FRC finden, dass die Gesundheit nicht für eine hypothetische Preissenkung aufs Spiel gesetzt werden sollte. Es drohe ein Absinken des Gesundheitsschutzes auf das tiefste in der EG existierende Niveau (NE, Grüne Partei, FRC, Greenpeace, SKS). Die EG-Mitgliedstaaten würden in diesem Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch nicht anwenden (ZH, NE, GE, SP, SBV, Acsi, Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, FRC, Greenpeace, SKS). Es solle den Konsumenten nicht zugemutet werden, Lebensmittel zu konsumieren, die hohe Konzentrationen an Fremdstoffen wie z.B. Schwermetalle oder toxische Inhaltsstoffe enthalten (Grüne Partei, Greenpeace, SKS). Die SP argumentiert weiter, dass die Grossverteiler diese Vorschriften schätzen, da diese die Kontrolle der Produkte in der Wertschöpfungskette erlauben. Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS, Migros) bestätigt, dass es sich um ein nützliches System handelt. Es erleichtere allen Verantwortlichen innerhalb der Wertschöpfungskette die Schwere der Verunreinigungen zu beurteilen. In der EG gäbe es immer wieder Diskussionen über die Ein-