Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht

tone, ein Dachverband und die Mehrheit der weiteren Vernehmlasser (insbesondere der Detailhandel, fast alle Konsumentenorganisationen und die Nahrungsmittel-Industrien) unterstützen den Antrag. Eine Partei (Grüne) und zwei weitere Vernehmlasser (eine Bauern- und eine Konsumentenorganisation) sind dagegen.

Formular 65: Zubereitungshinweise bei Fleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltiere, Meeresschnecken, Fischereierzeugnisse, Schnecken und Froschschenkeln

Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) und die SKS sind der Ansicht, dass eine freiwillige Deklaration hinreichend ist. Mit dem Streichen der Vorschrift ergibt sich jedoch ein zusätzlicher Harmonisierungsbedarf, da unterschiedliche Konzepte der Sachbezeichnung zu Rechtsunsicherheit führen könnten (Bündner Gewerbeverband, SFF).

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser (9) befürworten das Streichen des Vorrangs des Schweizer Rechts.

Formular 66: Mindestgehalt an lebenden Keimen im Joghurt

Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) begrüsst, dass die Aufhebung dieser Bestimmung es unter anderem ermöglicht, die besondere Qualität eines Schweizer Joghurts mit lebenden Keimen positiv zu kommunizieren. Einzig der SBV ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.

Fazit: Alle Vernehmlasser mit Ausnahme eines Dachverbandes befürworten das Streichen des Vorrangs des Schweizer Rechts (6 pro, 1 kontra).

Formular 67: Bewilligungspflichtige Behandlungen von Lebensmitteln

Der Kanton SZ ist der Ansicht, dass die Marktchancen der im Inland produzierten Lebensmittel vermindert würden. FRC, Greenpeace und SKS argumentieren, dass die Vorschriften in der EG nur teilweise harmonisiert sind und mit der einseitigen Marktöffnung eine Gefahr des Absinkens auf den tiefsten EG-Standard bestehe. Die EG-Mitgliedstaaten würden in diesem Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch nicht anwenden (BL, GR, TG, NE, Acsi, Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, FRC, Greenpeace, SKS, VKCS). Ausserdem würde der Zugang zu notwendigen Informationen (Bewilligungsdokumentation) fehlen. Die Marktsituation würde unübersichtlich. Die Sicherheit der Produkte, der Täuschungsschutz und die Information der Konsumenten könnten nicht mehr sichergestellt werden. Die gesundheitlichen Folgen der Bestrahlung seien unbekannt (Acsi). Die meisten Befürworter des Antrags betonen, dass sie nur für die Angleichung im Rahmen der nächsten LMG-Revision sind. GE ist der Ansicht, dass die Harmonisierung auf der EG-Ebene abgewartet werden muss. Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS, Migros) befürwortet das Streichen, da die Kennzeichnung auch in der EG obligatorisch sei. Zudem gehe es nur um die Anpassung an das harmonisierte EG-Recht. Swisscofel findet eine Bewilligungspflicht nicht erforderlich, wenn das Verfahren der Guten Herstellungspraxis im Sinne des LMG entspricht. An der Deklarationspflicht solle aber festgehalten werden. Sowohl in der Schweiz als auch in der EG werde eine Deklaration verlangt (FRC, SKS).

Fazit: Die Vorschrift ist umstritten, eine knappe Mehrheit (15 pro, 13 kontra) äussert sich jedoch für den Antrag das Schweizer Recht im Rahmen der nächsten LMG-Revision an den harmonisierten Teil des EG-Rechts anzugleichen und ansonsten den Vorrang des Schweizer Rechts aufrechtzuerhalten. Eine Partei und ein Dachverband äussern sich gegen den Antrag. Die Kantone und die weiteren Vernehmlasser sind gespalten. Für den Antrag ist vor allem der Detailhandel. Die meisten Konsumentenorganisationen sind dagegen.

Formular 68: Bewilligung für Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht. Einzig die Grüne Partei ist ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag.

Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Partei befürworten das Streichen des Vorrangs des Schweizer Rechts (3 pro, 1 kontra).