Auswertung
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Alle sich äussernden Vernehmlasser mit Ausnahme einer Schifffahrtsgesellschaft befürworten das Beibehalten der Abweichung (7 pro, 1 kontra).
Formular 29e: Begrenzung der Betriebsgeräusche motorisierter Sportboote
Der Kanton GR weist auf die hohe Lärmbelästigung aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte hin. Gegenmassnahmen sollten am besten bei der Quelle des Lärms ansetzen, zumal Lärmsanierungen schwierig durchzuführen seien. Swissmem findet dagegen, dass nachdem die EG per 1.1.06 ebenfalls strengere Grenzwerte eingeführt hat, die Grenzwerte, die mit jenen der Schweiz mindestens gleichwertig sind, übernommen werden sollen. Weiter sei zu überprüfen wie zahlreich leistungsstarke Sportboote gemäss EG-Kriterien in der Schweiz betrieben werden. Im Falle einer kleinen Zahl soll die Abweichung hinterfragt werden. Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Eine klare Mehrheit (9 pro, 2 kontra) befürwortet das Beibehalten der Abweichung. Die Kantone, Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser sind gespalten.
Formular 30: Begrenzung der Schadstoffemissionen von Verbrennungsmotoren für den Schiffsantrieb und für Sportboote
Falls diese Abweichung gestrichen wird, müssten die Ziele der Luftreinhaltung mit andern Massnahmen wie Tempobeschränkungen oder Verhaltensanweisungen erreicht werden, welche schwieriger umzusetzen seien (UR, GL, SH, AR, GR). Der Kanton TG ist zwar auch für das Beibehalten der Abweichung, betont aber gleichzeitig, dass er bezüglich Emissionsvorschriften von Schiffsmotoren für die Übernahme der EG-Richtlinie 2003/44/EG12 ist. Die strengeren Abgasvorschriften gemäss Bodensee-Schifffahrts-Ordnung fänden bei den Motorherstellern aufgrund des kleinen Marktes zu wenig Beachtung, was zu aufwändigen Ausnahmeregelungen führe. Der TCS weist darauf hin, dass die EG strengere Normen für Dieselmotoren, aber weniger strenge für Benzinmotoren hat. Die CGN ist der Ansicht, dass die Schweiz, die kein Küstenland ist, Schiffe und Boote aus europäischen Ländern ohne weitere Überprüfung akzeptieren soll. Die heutigen Vorschriften würden Schiffe und Boote um 20-25 % verteuern.
Fazit: Eine klare Mehrheit (11 pro, 2 kontra) befürwortet das Beibehalten der Abweichung. Die Kantone, Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser sind gespalten.
Formular 31: Bewilligungen für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen
Der Kanton ZH gibt zu Bedenken, dass das Prüfverfahren zwar verhindert, dass billige Produkte aus dem Ausland auf den Markt gelangen, aber dass es gleichzeitig auch die Bauern vor Fehlinvestitionen schützt und den Vollzugsaufwand minimiert. NE ist der Ansicht, dass das Tierschutzgesetz die hohe Qualität der Tierhaltung sicherstellt. Da die Fabrikanten die Schweizer Vorschriften kennen, sei eine Zulassung nicht notwendig. GalloSuisse möchte, im Gegensatz zum Dachverband SBV, die Bewilligungspflicht abschaffen, da dies zur Kostensenkung und Belebung der Konkurrenz führen könnte; dies jedoch im Bewusstsein, dass damit die Verantwortung für die Installation von tierschutzkonformen Einrichtungen dem Produzenten übertragen wird. Migros spricht sich dafür aus, dass Tierschutzmassnahmen, die dem Konsumenten wichtig sind, beibehalten werden.
Fazit: Eine klare Mehrheit (9 pro, 2 kontra) befürwortet das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts. Die Parteien und Dachverbände sind geschlossen für den Antrag auf Beibehalten. Die Kantone und die weiteren Vernehmlasser sind gespalten.
12 Allenfalls mit den Einschränkungen, die der Bund mit den geplanten Revisionen der BSV und der SAV anstrebt.