Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

peace und SKS fügen an, die Zahl der Allergiker sei steigend. Gemäss FRC gibt es jedes Jahr ein paar Dutzend Todesfälle infolge von Allergien. Gemäss nutrinet und Public Health Schweiz würde die Abschaffung der Vorschrift Nahrungsmittelallergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten (z.B. Zöliakie) schwer treffen. Die Häufigkeit von Zöliake sei 1:100 und die einzige Therapie sei eine glutenfreie Ernährung. Veledes verweist auf die Information und Wahlfreiheit der Konsumenten. GE ist der Ansicht, die EG müsse auch irgendwann die Anforderungen genauer definieren. Fial ist der Ansicht, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass die EG eine gleiche Regelung einführt. Die Angabe sei für Allergiker wichtig und löse das Problem der Nulltoleranz, welche in der EG zu zahlreichen Diskussionen Anlass gäbe. ZH, BL, GR, TG und VKCS erläutern, dass keine Deklaration von kleinsten Vermischungen verlangt werde, sondern nur Verunreinigungen von mehr als 0.1%.

Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) argumentiert dagegen, dass die Angabe mehr verwirre als nütze und dass sensible Personen in der Regel ihr Risiko kennen und gewisse Produkte einfach vermeiden. Ausserdem könne der Hinweis dazu führen, dass die Produzenten ihre Gute Herstellungspraxis vernachlässigen. Der "Kann-Hinweis" werde heute oft von Herstellern zur Absicherung freiwillig angebracht, obwohl der Gehalt unterhalb des Höchstwertes liege. Die Information bringe dem Konsument also nichts. Swisscofel ist der Ansicht, dass die Deklarationspflicht bezüglich unverträglicher Stoffe (inklusive Allergene) 2006 mit den EG-Vorschriften harmonisiert wurde und somit kein Unterschied mehr bestehe.

Fazit: Diese Abweichung ist umstritten und eine Mehrheit ist gegen den Antrag auf Streichen (5 pro, 21 kontra). Die Kantone, und Parteien wehren sich gegen das Streichen der Deklarationsvorschrift, ein Dachverband befürwortet das Streichen. Bei den weiteren Vernehmlassern befürwortet der Detailhandel mehrheitlich das Streichen. Insbesondere die Mehrheit der Konsumentenorganisationen und Vertreter der Nahrungsmittel-Industrien ist jedoch dagegen.

Formular 53: Abgrenzung der Lebensmittel von den Heilmitteln

Die Vernehmlasser, die die Abweichung beibehalten möchten, machen sich insbesondere wegen den gesundheitlichen Anpreisungen und dem Täuschungsschutz Sorgen. Oft sei die Grenze zwischen erlaubten und verbotenen Anpreisungen unklar (BL). In Europa herrsche ein Vollzugsnotstand betreffend Heilmittelanpreisungen. Ohne Zugang zu Rechtstexten, Gerichtsurteilen, nationalen Verwaltungsentscheiden und wissenschaftlichen Grundlagen sei es kaum möglich festzustellen, ob ein Produkt legal auf dem Markt sei (GR, TG, VKCS). Eine wirksame Kontrolle wäre den Behörden quasi unmöglich (SKS). NE ist der Ansicht, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip in diesem Bereich kaum zu tieferen Preisen führen würde. Gemäss NE, FRC, Greenpeace und SKS ist ausserdem zu erwarten, dass die Lebensmittelindustrie künftig mehr "Functional Food" produziert. Der stagnierende Markt für Ernährung könne nur wachsen, wenn Lebensmittel einen Zusatznutzen bringen. NE ist der Ansicht, die angepriesene positive Wirkung von "Functional Food" würde sich nicht immer bewahrheiten. FRC, Greenpeace und SKS argumentieren, dass der durchschnittliche Konsument den Wahrheitsgehalt einer Lebensmittelanpreisung nicht beurteilen könne. In der Schweiz fälle das Bundesgericht Leitentscheide, welche es ermöglichen, einerseits korrekte Werbung für ernährungsphysiologisch wertvolle Lebensmittel zu betreiben und andererseits den Täuschungsschutz zu garantieren. Greenpeace und SKS weisen weiter darauf hin, dass manchmal der angepriesene Gesundheitsnutzen nur auf eine bestimmte Eigenschaft und nicht auf das ganze Lebensmittel bezogen (z.B. Milch) sei. Die SKS ist aber bereit, im Rahmen einer Revision des Lebensmittelrechts über die Abgrenzung Heilmittel-Lebensmittel zu diskutieren.

Fast alle Vernehmlasser, die das Streichen der Abweichung befürworten, unterstützen nur die Anpassung im Rahmen der nächsten LMG-Revision. Einzig fial möchte dieses Problem vorgezogen behandeln, falls das Cassis-de-Dijon-Prinzip schon vor der Revision des LMG (2010) eingeführt werde. GE unterstützt zwar die Anpassung im Rahmen der nächsten LMG-Revision, ist aber der Ansicht, dass diese das Problem der Heilmittelanpreisungen und der "Nutricosmetics" nicht löse. Die Abweichung solle daher aufrecht erhalten bleiben, bis die EG ihre Gesetzgebung vollständig harmonisiert habe. Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) argumentiert,