Auswertung

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 35 Seiten

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zu Immissions- und Umweltproblemen sowie Sicherheitsfragen Anlass geben. Insbesondere nicht akzeptabel seien Leistungsbeschränkungen, spezielle Abgas- und Lärmnormen, die Erforderlichkeit von Pedalen und der vorgeschriebene Mindestdurchmesser des vom Motor angetriebenen bereiften Rades. Gemäss motosuisse und strasseschweiz sollten für Jugendliche unter 18 Jahren Motorfahrräder mit technischer Angleichung an den EG-Standard (14 Jahre), 50ccm Kleinmotorräder und -roller limitiert auf 45 km/h Spitzengeschwindigkeit (14 Jahre) und 125ccm Motorräder und Roller limitiert auf 11kW Höchstleistung (16 Jahre) zugelassen werden. Fazit: Diese Vorschriften sind umstritten, eine klare Mehrheit (10 pro, 4 kontra) äussert sich jedoch für das Beibehalten der Abweichung. Die Kantone, Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser (Vertreter der Industrie, der Motorrad- und Roller-Importeure und der Konsumenten) äussern sich alle dagegen.

Formular 23: Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht für Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen wurden

Der Kanton SZ ist der Ansicht, dass das Streichen dieser Abweichung die Marktchancen der im Inland produzierten Lebensmittel vermindern würde. BS bittet den Bund sicherzustellen, dass den Behörden die für die Sicherheitsbeurteilung von GVO-Produkten notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen. Swisscofel ist der Ansicht, dass die Vorschrift einem Kundenbedürfnis entspricht. Die SP argumentiert dagegen, dass die Vorschrift Zusatzstoffe betrifft, die selbst kein Organismus mehr sind. Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS, Migros, Swiss Retail Federation) ist der Ansicht, dass die Kennzeichnung von fermentativ hergestellten Substanzen das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel praktisch wieder aufheben würde, da jedes verarbeitete Produkt potenziell betroffen wäre. Ausserdem gehe von den Substanzen keine gesundheitliche Gefährdung aus. Die SP, der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS, Migros), SGCI und SKW argumentieren, die EG beabsichtige allem Anschein nach nicht, eine entsprechende Kennzeichnungspflicht einzuführen.

Fazit: Die Deklarations- und Kennzeichnungspflicht ist umstritten, eine klare Mehrheit (28 pro, 11 kontra) äussert sich jedoch für das Beibehalten der Abweichung. Die Kantone und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die Parteien und die weiteren Vernehmlasser sind gespalten. Für das Beibehalten sind vor allem Bauern-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen sowie die Kantonschemiker. Klar dagegen sind insbesondere der Detailhandel, die Nahrungsmittel-Industrien und Vertreter der chemischen Industrie.

Formular 24: Formulierung der GVO-Negativkennzeichnung

Der Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS) kritisiert, dass die Anforderungen an diese Auslobung so restriktiv sind, dass sie in der Praxis kaum angewandt werden kann. Die Begründung, dass für Konsumenten "ohne Gentechnik hergestellt" eine andere Bedeutung hat als "gentechnikfrei", ist für den Detailhandel (Coop, Denner, IG DHS, Migros, Swiss Retail Federation) nicht nachvollziehbar. Gemäss Migros kann der Anpreisungswildwuchs durch den Täuschungsschutz eingedämmt werden.

Fazit: Die Negativkennzeichnung ist umstritten, eine klare Mehrheit (32 pro, 8 kontra) äussert sich jedoch für das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts. Die Kantone, Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Die weiteren Vernehmlasser sind gespalten. Für das Beibehalten sind vor allem Bauern-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen sowie die Kantonschemiker und die chemische Industrie. Dagegen sind insbesondere der Detailhandel und die Nahrungsmittel-Industrien.

Formular 25: Strengere materielle und formelle Anforderungen an das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten und pathogenen Organismen (GVO/PO)

Von den Vernehmlassern wurden keine über den Antrag hinausgehenden Argumente vorgebracht.

Fazit: Eine klare Mehrheit (20 pro, 3 kontra) befürwortet das Beibehalten des Vorrangs des Schweizer Rechts. Die Kantone, Parteien und Dachverbände unterstützen geschlossen den Antrag auf Beibehalten. Auch die weiteren Vernehmlasser äussern sich mehrheitlich für das Beibehalten, insbesondere die Nahrungsmittel-Industrien sind jedoch dagegen.