Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/74: Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft · 25 Seiten

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was angesichts der Dringlichkeit der Problematik unbefriedigend ist. Es soll daher möglichst rasch eine separate Regelung realisiert werden.

3.2. Einsetzung einer Expertengruppe

Das Departement hat daher das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen, welche mit der Ausarbeitung derjenigen Gesetzesänderung betraut werden sollte, welche für die Umsetzung der Vorgaben des Bundesrats notwendig sind.

Die Expertengruppe hatte folgende Zusammensetzung:

- Prof. Dr. iur. Luzius Mader, Vizedirektor, Hauptabteilung Staats- und

Verwaltungsrecht, Bundesamt für Justiz (Vorsitz);

- Lic. iur. Paul-Xavier Cornu, Staatsanwalt des Bundes und Stabchef Leiter Dienste, Schweiz. Bundesanwaltschaft;

- Dr. iur. Philippe Gerber, Abteilung I für Rechtsetzung, Bundesamt für Justiz;

- Dr. iur. Peter Goldschmid, Dienst für Strafprozessrecht, Bundesamt für Justiz;

- Dr. iur. Andreas J. Keller, Vizepräsident Bundesstrafgericht, Bellinzona;

- Markus Liechti, Stv. Chef Human Ressources, Generalsekretariat EJPD;

- Fspr. Lienhard Ochsner, Staatsanwalt des Bundes, Schweiz. Bundesanwaltschaft

- Prof. Dr. iur. Franz Riklin, Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Universität Freiburg;

- Lic. iur. Christoph Winkler, Staatsanwalt des Bundes, Chef Zweigstelle Zürich Schweiz. Bundesanwaltschaft

- Lic. iur. René Wohlhauser, Koordinierender Abteilungschef, Bundeskriminalpolizei, Bundesamt für Polizei

- Fspr. Andreas Trösch, Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht,

Bundesamt für Justiz (Sekretariat).

3.3. Vorschläge der Expertengruppe und Weiterbearbeitung

Die Expertengruppe hat ihre Arbeit am 13. Januar 2005 aufnehmen können. Am 7. März 2005 hat sie einen Bericht einschliesslich einer Vorlage mit einem Gesetzesentwurf sowie Erläuterungen dazu zu Handen des Bundesamtes und des Departements verabschiedet. Das Departement und der Bundesrat haben die Vorschläge der Expertengruppe mit zwei Ausnahmen übernommen. Nicht weiter verfolgt wird eine Regelungsvariante hinsichtlich der internen Organisation der Bundesanwaltschaft. Im Weiteren soll anstelle der vorgeschlagenen Beschwerdelegitimation des Bundesanwalts gegen die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Angestellten des Bundes der entsprechende Ermächtigungsvorbehalt ganz aufgehoben werden (s. Ziff. 4.4.).

4. Grundzüge der vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen Regelung

4.1. Regelungsziele

Der Regelungsentwurf verfolgt folgende Ziele:

- die Kompetenzen im Bereich der Dienstaufsicht sind beim EJPD zusammenzufassen und auf der Ebene des Gesetzes zu umschreiben;

- die Rechtmässigkeit, die Unabhängigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Strafverfolgung sind sicherzustellen.

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