Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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gewählten politischen Behörden, verfolgt selber keine politischen Ziele und lässt sich auch nicht als Mittel in der politischen Auseinandersetzung missbrauchen. Im Falle innerer Unruhen in der Schweiz wäre sie aber in der Lage, unter demokratisch legitimierter politischer Führung subsidiär die Polizei bei gewissen Aufgaben (z.B. Bewachung gewisser Objekte) zu entlasten.

Beurteilung aus heutiger Sicht: Der Terrorismus ist jenes Bedrohungselement, das in der öffentlichen Wahrnehmung am meisten Wandel erfahren hat, und er würde deshalb heute wohl an erster Stelle genannt. Terrorismus ist heute weltweit gesehen die grösste Bedrohung für die Sicherheit von Staaten und ihren Einwohnern, und Divergenzen über die Art, wie der Kampf gegen den Terrorismus zu führen sei, haben auch zu transatlantischen und innereuropäischen Kontroversen geführt.

Terroristische Angriffe auf die Schweiz werden als wahrscheinlicher angesehen als vor sieben oder auch noch vor fünf Jahren. Zudem werden die potenziellen Auswirkungen eines terroristischen Angriffes als deutlich grösser betrachtet: Sowohl Eintretenswahrscheinlichkeit als auch Auswirkungen auf die Schweiz müssen nach oben korrigiert werden, allerdings nicht drastisch, weil die Schweiz nach wie vor nicht zu den primären Angriffszielen von Terroristen gehört.

Bei einer konkreten Konsequenz aus der Bedrohung durch den Terrorismus ist hingegen eine deutliche Revision anzubringen. In SIPOL B 2000 und ALB XXI wurde zwar berücksichtigt, dass erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge eine massive Verstärkung des Sicherheitsdispositivs (vor allem für Grossanlässe) zur Folge hat. Im Juni 2002 unterbreitete zudem der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Es wurde aber nicht angenommen, dass diese erhöhte Gefährdung über Jahre anhält und ein permanent erhöhtes Sicherheitsdispositiv erfordert. Dies ist indessen eingetreten, und das verstärkte Engagement der Armee (zeitlich, aber auch im personellen und materiellen Umfang) in Sicherungseinsätzen hat erhebliche Konsequenzen für die Armee.

Der gewalttätige Extremismus ist in der Einschätzung seiner Auswirkungen auf die Schweiz eher nach unten zu korrigieren. Er hat gewiss wesentlich geringere Auswirkungen als z.B. Naturkatastrophen und technische Katastrophen. Zudem ist die Armee davon nur sehr punktuell betroffen, z.B. bei den Einsätzen zum Schutz des WEF.

Natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen

SIPOL B 2000:

Zu den Gefährdungen durch Naturgewalten zählen Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Stürme, Kältewellen und anhaltende Trockenheit. Zusätzlich sind radioaktive Verstrahlungen zu berücksichtigen, die etwa durch Störfälle verursacht werden können, Überflutungen infolge von Talsperrenbrüchen sowie Epidemien und Tierseuchen, die das Gesundheitswesen während längerer Zeit überfordern.

Natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen sind sicherheitspolitisch relevant, wenn sie mit den auf die normale Lage ausgelegten Strukturen und Mitteln – z.B. Polizei, Feuerwehr, Sicherheitsdienste der technischen Werke und Betriebe sowie öffentliches Gesundheitswesen – nicht bewältigt werden können. Solche Ereignisse sind durch grosse Zerstörungskraft und schwerwiegende Störungen gekennzeichnet. Es kann Wochen, Monate oder gar Jahre dauern, bis das soziale, wirtschaftliche und