Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten
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[Die Schweiz verfolgt] ihre sicherheitspolitischen Ziele mit einer Strategie der nationalen und internationalen Sicherheitskooperation. Diese beruht einerseits auf dem Willen und der Fähigkeit, den Gefahren und Risiken für unser Land und seine Bevölkerung soweit immer möglich und effizient mit geeigneten eigenen zivilen und militärischen Mitteln im umfassenden und flexiblen Verbund entgegenzutreten. Anderseits intensiviert sie dort, wo diese Mittel auf Grund des Bedrohungscharakters oder aus geografischen und materiellen Gründen nicht ausreichen, die Sicherheitszusammenarbeit mit befreundeten Staaten und internationalen Organisationen.
Die Kooperation im Inland besteht in der Zuweisung spezifischer Aufgaben und entsprechender Ressourcen an die verschiedenen sicherheitspolitischen Bereiche auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde sowie in deren Zusammenwirken in gegenseitiger Abstimmung im Bedarfsfall.
Die Kooperation mit dem Ausland besteht im vorzugsweise präventiven, nötigenfalls aber auch reaktiven Engagement jenseits unserer Grenzen, um im abgestimmten multinationalen Zusammenwirken Krisen zu bewältigen, Unruheregionen zu stabilisieren und allgemein Sicherheitsvorkehrungen wechselseitig zu verstärken.
Die Überlegungen, die 1999 zu dieser Grundstrategie führten, sind nach wie vor gültig: Die Kooperation im Inland (mittlerweile unter dem Titel der Nationalen Sicherheitskooperation) ist aus staatspolitischen Gründen ebenso wie im Interesse von Wirksamkeit und Effizienz unverzichtbar; sie ist auch nicht umstritten. Der Hauptgrund für internationale Zusammenarbeit (mit ausländischen Staaten und internationalen Organisationen) – der zunehmend grenzüberschreitende Charakter von Bedrohungen und Gefahren und der Umstand, dass den meisten davon nur in internationaler Kooperation mit Aussicht auf Erfolg entgegen getreten werden kann
– hat sich eher noch akzentuiert, sei es im Zusammenhang mit Epidemien oder mit dem Terrorismus. Zwei weitere Gründe für internationale Zusammenarbeit, auf der Stufe der Armee, haben sich ebenfalls verstärkt, nämlich der finanzielle Druck und die Notwendigkeit, gewisse Ausbildungssegmente im Ausland durchzuführen (die Ausgaben für Landesverteidigung liegen 2006 um mehr als 13 % tiefer als 1999).
Eine Verringerung der internationalen sicherheitspolitischen Kooperation im Bestreben nach maximaler Autonomie wäre damit für die Sicherheit von Land und Volk noch weniger zielführend als er es vor Jahren gewesen wäre. Die Sicherheitsinteressen der Schweiz gebieten internationale Kooperation, die Neutralität lässt solche Kooperation zu (und setzt ihr gleichzeitig Grenzen), finanzielle, rüstungs- und ausbildungstechnische Gründe erzwingen solche Kooperation. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Bundesrat und Parlament durchaus in der Lage sind, Sicherheit durch Kooperation so umzusetzen, dass daraus keine unerwünschten Verstrickungen in internationale Konflikte entstehen.
1.1.1.5 Armeeaufträge
Im SIPOL B (und auch im ALB XXI) werden die Aufträge der Armee folgendermassen definiert:
Der Auftrag der Armee umfasst Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung, die Raumsicherung und Verteidigung sowie subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren. Alle drei Teilaufträge sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz.