Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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Botschaft

1 Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage

Die Armee ist auf ein Ziel ausgerichtet: Ihren speziellen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Einwohner zu leisten. Dieser Zweck ist bestimmend für Einsätze, Ausbildung, Ausrüstung und Gliederung. Damit die Armee einen wirksamen Beitrag zur Sicherheit leistet, muss sie immer wieder – eben durch «Entwicklungsschritte», also Weiterentwicklungen innerhalb der von Bundesrat und Parlament gesetzten Leitplanken – auf die bestehenden und für die Zukunft zu erwartenden Bedrohungen, Gefahren und Risiken ausgerichtet werden.

Diese Revision der Verordnung über die Armeeorganisation hat zwei Hauptanliegen: Zum einen gilt es, das Schwergewicht der Mittel auf Sicherungseinsätze (präventive Raumsicherung) auszurichten und diese gleichzeitig für die Unterstützung der zivilen Behörden bereitzuhalten. Teile der Armee sollen für den heute wenig wahrscheinlichen, aber nicht auszuschliessenden Fall eines militärischen Angriffes auf unser Land die Fähigkeit für das Gefecht der verbundenen Waffen auf hohem Niveau sicherstellen.

Zu diesem Zweck soll vor allem die Anzahl der Bataillone der mechanisierten und schweren Formationen reduziert und diejenige der Infanteriebataillone erhöht werden. Die Reserveverbände werden in Brigaden zusammengefasst und nur noch mit dem persönlichen Material ausgerüstet sein. Der Einsatzstab des Heeres wird in den Heeresstab, der operative Teil des Einsatzstabes Luftwaffe in den Luftwaffenstab integriert. Die Anzahl der Einsatzbrigaden wird von heute neun auf acht Brigade-Stäbe (wovon zwei Reserve-Stäbe) verringert. Zudem wird der Truppeninformationsdienst gestrichen.

In der Bundesverfassung (Art. 58, Abs. 2) und im Militärgesetz (Art. 1, Abs. 2) ist der politische Begriff Verteidigung im Sinne des Schutzes von Land und Volk in Gebrauch. Die Umsetzung dieses Auftrages erfolgt auf militärischer Seite über die Operationstypen Raumsicherung und Verteidigung.

1.1 Sicherheitspolitische und finanzielle Rahmenbedingungen

1.1.1 Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen

An dieser Stelle sollen wie angekündigt (u.a. in der Berichterstattung an die Bundesversammlung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes, Zwischenbericht des VBS per 31. Dezember 2005) die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, und insbesondere ihrer Veränderungen seit der Verabschiedung des Sicherheitspolitischen Berichts 2000 (SIPOL B 2000; BBl 1999 7657) am 7. Juni 1999 und des Armeeleitbilds XXI (ALB XXI; BBl 2002 967) am 24. Oktober 2001 vertieft analysiert werden. Damit wird auch dem von mancher Seite vorgebrachten Argument Rechnung getragen, die Veränderungen vor allem in der Bedrohungslage erforderten einen neuen Sicherheitspolitischen Bericht und/oder ein neues Armeeleitbild.