Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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einem Mandat des Uno-Sicherheitsrates. Für die militärische Friedensförderung der Schweiz ist die Uno vor allem in einer Hinsicht zentral: Die Schweiz kann an solchen Einsätzen nur dann teilnehmen, wenn sie auf der Grundlage eines Mandats des Uno-Sicherheitsrates erfolgen. Die gesetzlich vorgesehene alternative Möglichkeit, auch auf Grund eines Mandats der OSZE teilzunehmen, bleibt de facto hypothetisch.

Europäische Union – Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Für die sicherheitspolitische Rolle und Bedeutung der EU am wichtigsten ist, dass sie auf eine breite Palette an Instrumenten, zivilen und militärischen, zurückgreifen kann. Was die letzten Jahre betrifft, sind vor allem zwei Entwicklungen zu beachten: die Erweiterung der EU und die Entwicklung ihrer militärischen Fähigkeiten.

Die EU umfasst, nach der letzten Erweiterung 2004, 25 Mitgliedstaaten. Mit Rumänien, Bulgarien, Kroatien und der Türkei warten weitere Kandidaten auf ihren Beitritt. Die Erweiterung ist in sich selbst – unabhängig von den militärischen Fähigkeiten und Ambitionen der EU – sicherheitspolitisch von Bedeutung für die Schweiz. Auch wenn die EU damit zumindest temporär heterogener geworden ist, besteht kein Zweifel daran, dass sie zumindest für das Gebiet ihrer Mitgliedstaaten auch sicherheitspolitisch ein starker stabilisierender Faktor ist. Dies kommt auch der Schweiz zugute.

Bei der Entwicklung der militärischen Fähigkeiten der EU sind die Schaffung entsprechender Gremien in der EU, die Aufstellung so genannter Battle Groups und die Übernahme der Führung friedensunterstützender Operationen durch die EU zu nennen.

Die EU verfügt nunmehr über einen Politisch-Militärischen Ausschuss, einen militärischen Stab, eine zivil-militärische Planungszelle für EU-geführte Operationen sowie die Europäische Verteidigungsagentur (zur Schaffung von Synergien in der Rüstungsbeschaffung und zur Überprüfung, ob vereinbarte Fähigkeitsziele erreicht worden sind). Die bedeutendste Neuerung aber ist die Formulierung einer europäischen Sicherheitsstrategie, die im Dezember 2003 verabschiedet wurde; sie enthält die Richtlinien für die Ausgestaltung der europäischen Sicherheitspolitik.

Um im Krisenfall reale militärische Optionen zu haben, haben die EU-Staaten die Aufstellung von Battle Groups beschlossen; 1500 Mann starke, zum grossen Teil multinationale Infanterieverbände, die innert 10 Tagen einsatzbereit sind. Bis 2010 ist die Aufstellung von 13 solcher Battle Groups vorgesehen, deren Einsatzspektrum von humanitären Aufgaben bis zu Kampfeinsätzen reichen soll. Nach wie vor bestehen jedoch Fähigkeitslücken, wo die EU auf die Unterstützung der NATO angewiesen ist. Die Beteiligung von Nicht-EU-Staaten an Battle Groups ist grundsätzlich möglich: Norwegen beteiligt sich an einer davon. Die Schweiz hat keine entsprechende Absicht: Schon allein die dafür nötige Bereitschaft ist ein Hinderungsgrund, ganz abgesehen von politischen Fragen wie jener, ob die EU allenfalls auch ohne Mandat des Uno-Sicherheitsrates intervenieren würde.

Am augenfälligsten zeigt sich die sicherheitspolitische Entwicklung der EU darin, dass sie die Führung ziviler und militärischer Friedensförderungseinsätze übernommen hat, in Mazedonien, Georgien, Palästina, Kongo und vor allem Bosnien-Herzegowina, wo Ende 2004 die EU-geführte European Force (Operation Althea) die NATO-geführte SFOR ablöste. An dieser Mission beteiligt sich auch die Schweiz, mit 25 Angehörigen der Armee und 2 Super-Puma-Transporthelikoptern. Generell gibt es im Rahmen der ESVP für Staaten, die nicht Mitglied der EU sind,