Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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sen, ohne damit das quantitative Niveau der erwähnten Länder erreichen zu wollen. Die Armee sollte für Friedensfördernde Einsätze ein breites Fähigkeitsspektrum für Einsätze unterhalb der Schwelle eigentlicher Kampfeinsätze anbieten können.

Verteidigung: Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Armee bis Mitte des nächsten Jahrzehnts zur Abwehr eines konventionellen militärischen Angriffs auf die Schweiz eingesetzt werden muss, ist es sicherheitspolitisch vertretbar, auf die Erhaltung einer permanenten Fähigkeit und Bereitschaft (pouvoir-faire) einem militärischen Angriff auf die Schweiz zu begegnen, zugunsten einer Kompetenz (savoirfaire) zu verzichten. Dies würde es erlauben, bei Bedarf innerhalb einer nützlichen Frist durch einen der Bedrohung entsprechenden Aufwuchs die Verteidigungsfähigkeit wieder aufzubauen. Hingegen ist in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der aktuellen Risiken die Bedeutung des Teilauftrages «Raumsicherung» gestiegen.

Unterstützung der zivilen Behörden: Die Armee ist zu befähigen, Sicherungseinsätze, sowie ereignisbezogene Spitzen noch besser zu meistern und bei akuter Gefährdungslage mit starker Präsenz die Sicherheit von Land und Volk durch Unterstützung der zivilen Behörden dort zu stärken, wo die akuten Bedrohungen liegen – in der Regel durch subsidiäre Sicherungseinsätze, notfalls auch durch Raumsicherung. Dazu ist eine Verstärkung der Infanterie und ihre Konzentration auf Raumsicherung in Ausbildung und Ausrüstung nötig; das schliesst auch die Umbildung eines Teils der bisherigen Artillerie- und Panzerformationen zu Infanterieverbänden ein.

1.2 Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011

1.2.1 Gründe

Der Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 dient zunächst und vor allem dazu, die Armee auf die Bedrohungen und Gefahren auszurichten, die für die Gegenwart und für eine absehbare Zukunft am wahrscheinlichsten sind. Zugleich soll die Armee die Option erhalten, die in nützlicher Frist die Fähigkeiten aufzubauen, um auch heute weniger wahrscheinlich anmutenden Bedrohungen entgegen treten zu können. Schliesslich trägt der Entwicklungsschritt 2008/2011 dazu bei, die Sparvorgaben aus den Entlastungsprogrammen 03 und 04 zu erfüllen.

Die Schweiz und ihre Einwohner sind derzeit, und wahrscheinlich auf längere Zeit hinaus, nicht von anderen Armeen bedroht, sondern von Bedrohungen «unterhalb der Kriegsschwelle», namentlich durch den Terrorismus. Die Armee leistet heute bereits einen Beitrag zu verstärkten Sicherheitsmassnahmen, und sie muss bereit sein, im Fall einer akuten Terrorbedrohung einen noch viel grösseren Beitrag zu leisten. Dies wurde grundsätzlich bereits bei der Konzeption der Armee XXI berücksichtigt. Nicht antizipiert wurde aber, dass die Terrordrohung über Jahre hinweg auf einem permanent sehr hohen Niveau anhält – dass es also nicht bloss um die Bewältigung kurzfristiger und temporärer Spitzen geht, sondern um eine auf Dauer massiv erhöhte Bedrohung, die entsprechend auch einen permanent erhöhten Sicherheitsaufwand erfordert. Um die Armee optimal auf die gegenwärtigen und absehbaren Bedrohungen und Gefahren auszurichten, müssen deshalb ihre Mittel für Sicherungseinsätze – ob subsidiäre Sicherungseinsätze zugunsten der zivilen Behörden oder Raumsicherungseinsätze – verstärkt werden.