Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten
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In Bezug auf bewaffnete Konflikte in Europa sind die Auswirkungen immer noch gleich zu beurteilen. Hingegen ist die Eintretenswahrscheinlichkeit eher nach unten zu korrigieren. Der Krieg in Tschetschenien dauert weiterhin an, sonst ist aber – innerhalb Europas – das Risiko grösserer bewaffneter Konflikte (ob innerhalb eines Staates oder zwischen Staaten) eher gesunken.
Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffensystemen
grosser Reichweite
SIPOL B 2000:
Die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen in Form eines globalen Atomkrieges ist in den Hintergrund gerückt. Die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen geht jedoch weiter, z.T. auch gefördert durch das Verhalten von Nuklearwaffenstaaten. Damit steigt das Risiko regionaler nuklearer Auseinandersetzungen. Ausserhalb des Wirkungskreises der Konvention über das Verbot chemischer Waffen sind weiterhin einzelne Chemiewaffenprogramme im Gang. Die militärische Nutzung der Biotechnologie rückt für immer mehr Staaten in den Bereich des Möglichen. Weitreichende ballistische Lenkwaffen gewinnen als Trägermittel für Massenvernichtungswaffen an Bedeutung. Der Technologietransfer aus Staaten mit hoch entwickelter Rüstungsindustrie sowie die Zusammenarbeit untereinander erlaubten weiteren Staaten den Aufbau eigener Raketenindustrien.
Besonders bedrohlich ist die immer weniger auszuschliessende Möglichkeit, dass Massenvernichtungswaffen der staatlichen Kontrolle entgleiten und in die Hände terroristischer Gruppen gelangen könnten.
International umfasst das Spektrum der Antworten auf die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen Abschreckung, Präventivschläge sowie aktive und passive Verteidigungsmassnahmen. Die Schweiz ist autonom nur zu passiven Schutzmassnahmen fähig. Für einen Schutz durch aktive Massnahmen (z.B. Vergeltungsdrohung oder Raketenabwehr) müsste sie wegen technologischer und finanzieller Sachzwänge die internationale Zusammenarbeit suchen bzw. Hilfe in Anspruch nehmen; dies gilt insbesondere auch für die Abwehr der terroristischen Bedrohung mit Massenvernichtungswaffen.
ALB XXI:
In Bezug auf Massenvernichtungswaffen, ballistische Lenkwaffen und Marschflugkörper ist die Weiterverbreitung (Proliferation) eine Realität, trotz verschiedenen Massnahmen, welche diese Weiterverbreitung eindämmen oder verzögern, nicht aber vollständig verhindern können (Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen, Konventionen über biologische und chemische Waffen, Vereinbarungen über die Kontrolle von Exporten für Nuklear- bzw. Raketentechnologie). Ungewiss ist aber, welche Staaten (oder allenfalls auch nichtstaatliche Gruppen) Zugang zu solchen Mitteln erhalten werden, wann dies der Fall sein wird und in welcher Weise und gegen wen sie dieses Drohpotenzial einsetzen werden. Abgesehen von den Potenzialen der fünf Nuklearmächte (Frankreich, Grossbritannien, Russland, USA und Volksrepublik China) kann Europa durch ballistische Lenkwaffen erst punktuell an seiner südlichen Peripherie erreicht werden. In einigen Jahren könnte aber eintreffen, dass mehrere europäische Länder, unter ihnen auch die Schweiz, innerhalb der Reichweite ballistischer Lenkwaffen aus dem südlichen Mittelmeerraum oder dem Nahen und Mittleren Osten liegen. Die Weiterverbreitung