Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Heimat. Wenn sich leitende Exponenten von Gruppierungen, die gegen die Staatsmacht in ihrem Herkunftsstaat kämpfen, in der Schweiz aufhalten, können sie politische Spannungen zwischen der Schweiz und diesem Heimatstaat auslösen. Schweizerische oder ausländische Einrichtungen in der Schweiz können zum Ziel gewaltsamer Manifestationen oder gar erpresserischer Pfandnahme werden. Auch gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen ausländischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz können nicht ausgeschlossen werden. Der Rechtsstaat, der sich gegen gesetzeswidrige Machenschaften wehrt und die Ausnützung des Asyls für gewaltsame Aktivitäten verhindern will, kann selber zur Zielscheibe von Gewalt werden.

ALB XXI:

Regionale bewaffnete Konflikte in Europa fanden in den letzten zehn Jahren auf dem Balkan, im Kaukasus und in der Türkei statt (Kriege im Zusammenhang mit der Auflösung Jugoslawiens, Kosovo, Mazedonien; Nagorni-Karabach, Georgien, Tschetschenien; Kurdistan). Die direkten militärischen Auswirkungen waren und sind regional begrenzt, die indirekten Auswirkungen auf die Schweiz aber erheblich. Von den bewaffneten Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens und in der Osttürkei ist die Schweiz durch Flüchtlingsströme betroffen, und in der Schweiz sind beträchtliche Volksgruppen aus den betreffenden Regionen wohnhaft. In der Kombination von Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Schweiz gehören regionale bewaffnete Konflikte in Europa zu den wichtigsten sicherheitspolitischen Risiken für die Schweiz. […]

Bewaffnete Konflikte ausserhalb Europas sind eine ständige Realität; derzeit z.B. im Maghreb und Nahen Osten, in West- und Zentralafrika, in Afghanistan und Kaschmir, in Sri Lanka und Indonesien. Ein Unterschied zu Europa liegt darin, dass zwischenstaatliche Kriege in manchen anderen Regionen weiterhin eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit haben (z.B. Indien-Pakistan, Nordkorea-Südkorea). Die Schweiz ist von solchen bewaffneten Konflikten ausserhalb Europas in unterschiedlichem Mass und auf verschiedene Weise betroffen. Flüchtlinge aus den Konfliktregionen, selbst aus geografisch entfernten, suchen Asyl in der Schweiz. Die Versorgung mit wichtigen Gütern kann gestört werden, und bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten, die über Nuklearwaffen verfügen, besteht das Risiko, dass ein allfälliger Einsatz dieser Waffen auch in der Schweiz zu erhöhter Radioaktivität führen würde.

Beurteilung aus heutiger Sicht: Die Kriege in Afghanistan und Irak laufen dem beschriebenen Trend weg von zwischenstaatlichen zu innerstaatlichen Kriege entgegen; es ist aber nicht zu erwarten, dass sie das dominante Muster für die kommenden Jahre bilden. Diese Kriege und Spannungen zwischen den USA und weiteren Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordkorea führen indessen zur Einschätzung, dass die Auswirkungen von Konflikten ausserhalb Europas auf die Schweiz grösser sein könnten als noch im ALB XXI beschrieben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dann, wenn die USA (unter Umständen zusammen mit einzelnen europäischen Staaten) in einem oder mehreren bewaffneten Konflikten involviert sind, die Schweiz stärker betroffen ist als im Fall «blosser» bewaffneter Konflikte zwischen geografisch weit entfernten Regionalmächten oder kleineren Staaten. Die Schweiz wird von den bewaffneten Konflikten, in denen die USA involviert sind, nicht militärisch bedroht; sie können aber die Schweiz vor heikle aussen- bzw. neutralitätspolitische Entscheide stellen.