Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten
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Reduktionen von qualitativen Verbesserungen begleitet sind. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz von demokratischen Staaten umgeben ist, von denen kein Risiko eines militärischen Angriffs auf die Schweiz ausgeht und die ein Angreifer überwinden müsste, bevor ein terrestrischer Angriff auf die Schweiz möglich würde. Die Verteidigung des Landes bleibt aber der wichtigste Auftrag der Armee – trotz sehr geringer Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt –, weil der Schaden im Eintretensfall immens wäre und es nicht auszuschliessen ist, dass die derzeit sehr geringe Eintretenswahrscheinlichkeit längerfristig wieder zunehmen könnte.
Gewaltanwendung im Luftraum ist wenig wahrscheinlich. Sie hätte aber erhebliche Auswirkungen, selbst wenn sie nicht von einem Angriff zu Lande gefolgt wäre: Die Glaubwürdigkeit der Neutralität ist damit verknüpft, dass die Schweiz aus eigener Kraft die Souveränität auf dem ganzen Territorium und in der Gesamtheit ihres Luftraumes durchsetzen kann. Gewaltanwendung im schweizerischen Luftraum dürfte erst dann zu einem wahrscheinlichen Risiko werden, wenn im Umfeld der Schweiz kriegerische Handlungen stattfinden würden. Gerade in einer solchen Lage hätte aber die Durchsetzung der Neutralitätspflichten einen besonders hohen Stellenwert.
Beurteilung aus heutiger Sicht: Bezüglich den herkömmlichen militärischen Bedrohungsfaktoren (SIPOL B) bzw. den Bedrohungen durch einen militärischen Angriff auf die Schweiz oder Gewaltanwendung im Luftraum (ALB XXI) besteht kein Anlass zur Änderung der Einschätzungen, die 1999 bzw. 2001 gemacht wurden.
Zunahme innerstaatlicher Konflikte
Hier werden zwei verwandte, aber nicht völlig deckungsgleiche Bedrohungen und Gefahren aus SIPOL B 2000 und ALB XXI betrachtet. Im Kern soll es um die Frage gehen, inwieweit bewaffnete Konflikte innerhalb und ausserhalb Europas (ob zwischenstaatlich oder innerstaatlich) die Sicherheit der Schweiz gefährden.
SIPOL B 2000:
Die meisten bewaffneten Konflikte finden heute nicht zwischen Staaten oder Staatengruppen statt, sondern zwischen der staatlichen Macht und Gruppierungen innerhalb des gleichen Staates. Zu den wichtigsten Ursachen solcher Konflikte zählen ethnische Spannungen, Sezessionsbestrebungen, wirtschaftliche Ungleichgewichte, ideologische und religiöse Differenzen, aber auch das politische Machtstreben einzelner Gruppen oder das Bemühen krimineller Verbindungen, die staatliche Autorität zu untergraben. Besonders dort, wo staatliche Strukturen in permanenten Krisen und wirtschaftlichem Elend zerfallen, erhalten oft Gruppen und Organisationen Macht, die sich nicht am Gemeinwohl orientieren, sondern ihre eigenen Interessen verfolgen und dabei Staat und Gesellschaft destabilisieren.
Lokale Streitigkeiten können sich bei ungenügendem Krisenmanagement der internationalen Gemeinschaft zu grenzüberschreitenden, grossflächigen Konflikten mit bewaffneten Auseinandersetzungen, Flüchtlingsströmen, inneren Spannungen in Drittländern und Störungen des Wirtschaftsverkehrs ausweiten. Benachbarte, aber auch geografisch entfernte Staaten wie die Schweiz, können so von den Folgen eines inneren Konflikts in einem anderen Staat erfasst werden. Ein Teil der Asylsuchenden, die in der Schweiz Aufnahme gefunden haben, beteiligen sich von hier aus mit logistischer Unterstützung und politischer Agitation weiter am Konflikt in ihrer