Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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wirkungen; innere Unruhen: geringe Eintretenswahrscheinlichkeit). Zudem betreffen sie die Armee erst in zweiter Linie; primär sind andere, zivile, Instanzen angesprochen.

Die Konsequenzen aus dieser Überprüfung früherer Einschätzungen von Bedrohungen, Gefahren und Risiken führen direkt zum Gegenstand dieser Botschaft, dem Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011:

Die Re-Evaluation der Bedrohung durch den Terrorismus (und vor allem seiner anhaltenden Folgen für den Sicherungsaufwand) ist der Hintergrund für den Entscheid des Bundesrates, die Mittel der Armee für Sicherungseinsätze (ob subsidiär oder im Rahmen präventiver Raumsicherung) zu verstärken. Selbst wenn die Terrorismusgefahr einmal abnehmen sollte, ist auch in einer längerfristigen Perspektive anzunehmen, dass Angriffe gegen die Schweiz, ihre Bevölkerung oder ihre Interessen asymmetrisch geführt würden; die Armee also primär für Sicherungseinsätze benötigt würde.

Die Bekräftigung der tiefen Wahrscheinlichkeit für militärische Angriffe auf die Schweiz rechtfertigt einen anderen Aspekt des Entwicklungsschrittes 2008/2011: die Reduktion unserer Fähigkeit einem symmetrischen Angriff auf unser Land zu begegnen unter Beibehaltung und Entwicklung des «savoir-faire» und der Möglichkeit zu einem Aufwuchs, sollte dieser in einer längeren Perspektive nötig werden.

1.1.1.2 Veränderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes

Bei den sicherheitspolitisch bedeutsamen internationalen Organisationen ist vor allem die Entwicklung von NATO und EU zu beachten. Bei der Uno besteht für die Schweiz der grösste Wandel darin, dass sie selbst dieser Organisation beigetreten ist. Schliesslich ist zu bemerken, dass unter den westeuropäischen Staaten bezüglich Streitkräften zwei Tendenzen bestehen: der Übergang zu Berufsarmeen und eine Abwendung von der Territorialverteidigung zugunsten von Krisenreaktionseinsätzen ausserhalb des Landes bzw. der Allianz. In der Organisation für Sicherheit und Kooperation in Europa und im Europarat gab es in den letzten Jahren keine Entwicklungen, die hier erwähnt werden müssten.

Vereinte Nationen

Ein folgenschweres Ereignis der letzten Jahre war der Entschluss einer von den USA angeführten Koalition von Staaten, den Irak ohne Legitimation durch den Uno-Sicherheitsrat militärisch anzugreifen. Im Zuge der Afghanistan- und Irak-Interventionen ist die Frage aktuell geworden, ob die Bedingungen für legitime Anwendung militärischer Gewalt änderungsbedürftig sind, konkret: ob, und unter welchen Umständen, präventiver Einsatz militärischer Gewalt gerechtfertigt ist. Ein zweites Thema ist die strukturelle Anpassung der Uno an die heutigen Machtstrukturen des internationalen Systems, was sich vor allem in der Diskussion um eine mögliche Erweiterung des Sicherheitsrates manifestiert. Für die Schweiz steht die Stärkung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, im Vordergrund.

Bei der militärischen Friedensförderung hat sich die Tendenz akzentuiert, dass grössere Einsätze nicht von der Uno selbst geführt werden, sondern von der NATO oder der EU (oder regionalen Organisation wie der Afrikanischen Union) unter