Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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jährlich aktualisierter Finanzplan 42011 39862 385233871

EP 03 –253

EP 04 –127 –175

Gezielte Kürzungen –7

Korrekturfaktoren (neue Aufträge, –16 –4

Dezentralisierung, Personaltransfer)

aktueller Voranschlag und Finanz- 3814 3795 38483871

plan (ohne Arbeitgeberbeiträge)4

1Gemäss BRB vom 2.9.2002, nach neuen Strukturen «Verteidigung» umgeschlüsselt.

2Gemäss BRB vom 25.2.2004.

3Gemäss BRB vom 24.9.2004.

4Gemäss BB vom 5.12.2005 (Voranschlag 2006) bzw. BRB vom 24.8.2005 (Finanzplan 2007–2009).

Aufgrund der rollenden Planung wird das letzte Finanzplanjahr auf Basis des vorletzten Jahres erstellt. Damit wirken die Kürzungen der Vorjahre in den neuen

Finanzplanjahren aus.

Jede solche Kürzung löst neue interne Planungsvorgaben aus. Als die Armee geplant wurde, zwischen 1999 und 2001, konnte man realistischerweise davon ausgehen, dass rund 4,3 Milliarden Franken für die Verteidigung zur Verfügung stehen würden. In Wirklichkeit liegt nun aber das Budget 2006 bereits 486 Millionen Franken tiefer.

Innerhalb dieser Vorgaben müssen ausreichende freie Mittel für Investitionen verfügbar sein, damit die Armee ein mittleres europäisches Technologieniveau aufweist. Bereits beschlossene Abbaumassnahmen beim Personal wirken erst mit Verzögerung Kosten sparend, wenn der Abbau – wie beabsichtigt – sozialverträglich erfolgen soll. Die Armee hat deshalb angesichts der Finanzvorgaben keine andere Wahl als derzeit und in den kommenden Jahren ihre Investitionen verglichen mit früheren Plänen kürzen, um die anderen Ausgabenposten alimentieren zu können und gleichzeitig die Vorgaben der Entlastungsprogramme zu erreichen.

1.1.3 Geforderte Leistungen der Armee gemäss Art. 58 Bundesverfassung

Die Armee wird auch mit dem vorgesehenen Entwicklungsschritt 2008/11 nach dem Milizprinzip organisiert sein. Es ist somit nicht beabsichtigt, die Armee in Richtung einer Berufsarmee zu entwickeln. Der Bestand der Armee bleibt gleich.

Die Friedensförderung der internationalen Gemeinschaft dient sowohl unseren sicherheits- wie aussenpolitischen Interessen. Deshalb hat die Schweiz das Interesse und die Pflicht, einen Beitrag auch zur militärischen Friedensförderung zu leisten. Ihr heutiger Beitrag ist wesentlich geringer als jener von Staaten, mit denen sich die Schweiz oft vergleicht (Finnland, Irland, Österreich, Schweden). Eine Verdoppelung des heutigen Beitrags der Schweiz auf rund 500 Angehörige der Armee ist angemes-