Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Eine erste Analyse der im Entwicklungsschritt 2008/2011 vorgesehenen Massnahmen hat ergeben, dass keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten sind. Eine vertiefte Überprüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen (Regulierungsfolgeabschätzungen) ist in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschat zur Zeit in Arbeit.

3.5 Andere Auswirkungen

3.5.1 Materielle Auswirkungen

3.5.1.1 Auswirkungen auf die materielle Ausrüstung

Mit dem Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 kann die heute teilweise unbefriedigende materielle Situation bei den Truppenkörpern in Ordnung gebracht oder zumindest verbessert werden. Die Reduktion der Kampfverbände ermöglicht eine einheitliche und vollständige Ausrüstung der aktiven Verbände der Verteidigungskräfte. Dem veränderten Einsatzprofil der Infanterie bei den Sicherungskräften ist bei der materiellen Ausstattung der Infanteriebataillone Rechnung zu tragen. Die mit dem Entwicklungsschritt teilweise überzählig werdenden, moderneren Systeme (wie Panzer 87 Leopard 2, Panzerhaubitze 79/95) werden stillgelegt und mit möglichst minimalem Aufwand eingelagert. Aufwand und Nutzen dieser Stilllegung werden periodisch überprüft.

3.5.1.2 Auswirkungen auf Investitionen

Die Rollenspezialisierung und die Reduktion der Kapazitäten zur Abwehr eines militärischen Angriffes bedeuten nicht, dass die Investitionen (Rüstungsprogramme, Materielle Sicherstellung der Armee) in Zukunft drastisch gekürzt werden können. Unabhängig von der Priorisierung der Aufgaben muss in eine Armee investiert werden, soll sie technologisch nicht zurückfallen. Die Reduktion auf einen Aufwuchskern Verteidigung setzt voraus, dass dieser Aufwuchskern komplett ist, das heisst qualitativ alle für eine militärische Verteidigungsoperation nötigen Mittel enthält, wenn auch quantitativ stark redimensioniert. Nur so kann der Aufwuchskern Verteidigung als gesamtes System glaubwürdig ausgebildet und im Verbund bis Brigadestufe geschult werden. Dies sind der Minimalbedarf zur Sicherstellung der Aufwuchsfähigkeit und die Grundlage für einen allfälligen Aufwuchs, der nicht von «Null» aus erfolgen kann. Im Weiteren muss der Aufwuchskern bezüglich Mittelausstattung auf dem gebotenen technischen Stand gehalten werden. Ein Verzicht auf die Werterhaltung und Modernisierung der für die Abwehr eines militärischen Angriffes erforderlichen Systeme wäre gleichbedeutend mit einer Preisgabe der Aufwuchskonzeption.

Zur Komplettierung des Aufwuchskerns sind deshalb auch in Zukunft Investitionen notwendig. Gleichzeitig geht es aber auch um eine Schwergewichtsverlagerung von den herkömmlichen Investitionsbereichen Mobilität, Waffenwirkung und Schutz hin zur Führungs- und Aufklärungsfähigkeit in allen Lagen.