Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten
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Gleichzeitig muss die Armee die Kenntnisse und Fertigkeiten – kurz: das «savoirfaire» – bewahren und weiter entwickeln, um auch in Zukunft den Kampf gegen einen militärischen Angreifer führen zu können. Die Truppen, die sich primär auf diesen Auftrag ausrichten, müssen einen regelmässigen, intensiven und möglichst selten von (Sicherungs-)Einsätzen unterbrochenen Ausbildungsrhythmus haben. Nur dann können sie den gebotenen Ausbildungsstand erreichen, halten und weiter ausbauen. Die primär auf diesen militärischen Verteidigungskampf ausgerichteten Truppen müssen redimensioniert werden, wenn sie innerhalb realistischer Finanzperspektiven vollständig und auf einem mittleren europäischen Technologieniveau ausgerüstet und bewaffnet werden soll. Es ist nicht möglich, die Fähigkeit zum militärischen Abwehrkampf zu erhalten und weiter zu entwickeln, wenn im System kritische Komponenten fehlen oder nicht dem gebotenen Technologieniveau entsprechen.
Der Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 dient auch dazu, die Sparvorgaben – vor allem aus den Entlastungsprogrammen 03 und 04 – zu einem Grossteil erfüllen zu können (EP 03 ganz, EP 04 zu einem Teil). Der Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 im engeren Sinne trägt rund 40 Millionen Franken pro Jahr an Einsparungen bei den Betriebskosten bei. Dazu kommt, dass infolge der Reduktion der Kapazität zur Abwehr eines militärischen Angriffes bei Beschaffungen für diese Verbände eine geringere Menge erforderlich ist, was das Bemühen unterstützt, ein modernes Technologieniveau zu erreichen und zu halten: mehr Qualität, weniger Quantität.
1.2.2 Inhalt Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011
Der Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 bewegt sich innerhalb des Rahmens, der vom Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und vom Armeeleitbild XXI abgesteckt ist. So bleiben, um drei Kerngrössen zu nennen, die Aufträge der Armee, die Ausgestaltung der Dienstpflicht und der Armeebestand unverändert.
1.2.2.1 Mittel für Sicherungseinsätze verstärken
Die Armee muss heute und für die absehbare Zukunft in erster Linie fähig sein, Sicherungseinsätze zu leisten, d.h. schützen, bewachen und überwachen. Dafür braucht es keine erneute Armeereform, sondern eine Verstärkung der Infanterie und ihre Konzentration auf Sicherungseinsätze. Wenn ein grösserer Teil der Armee primär für Raumsicherung ausgebildet, ausgerüstet und eingesetzt wird, so heisst das, dass dieser Teil
– primär für die präventive Raumsicherung (Bewachungsaufgaben, Schutz wichtiger Objekte / Grenzabschnitte oder Sicherung wichtiger Verkehrsachsen) gut ausgebildet und ausgerüstet ist;
– gleichzeitig ideal für die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden in Sicherungseinsätzen ist;
– und, im Fall einer sich abzeichnenden militärischen Bedrohung, für die Demonstration unserer militärischen Verteidigungsfähigkeit (dynamische