Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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Raumsicherung, z.B. durch Gegenkonzentrationen auf dem schweizerischen Territorium) und klassische militärische Verteidigung verwendbar bleibt.

Die künftig als Sicherungskräfte vorgesehenen Verbände sollen so rasch als möglich bezeichnet, bereits ab 2006 primär für die präventive Raumsicherung ausgebildet und im Bedarfsfall für Assistenzeinsätze der Armee verwendet werden.

Unter präventive Raumsicherungseinsätze fallen beispielsweise Bewachungsaufgaben, die Überwachung von Räumen und der Schutz von Verkehrsachsen oder kritischer Infrastruktur. Das hat nichts mit einer «Verpolizeilichung» der Armee zu tun, denn präventive Raumsicherung ist und bleibt eine äusserst anspruchsvolle militärische Aufgabe. Für weiträumige, durchhaltefähige und komplexe Schutz- und Sicherungsmassnahmen braucht es militärisch organisierte, ausgebildete und ausgerüstete Mittel, die in der Lage sind, im Bedarfsfall eine hohe Eskalationsstufe zu bewältigen. Zu Recht wird Raumsicherung daher im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 mit dem Begriff Verteidigung verknüpft. Denn der Übergang von der präventiven zur dynamischen Raumsicherung, schliesslich zur Verteidigung, kann fliessend sein.

1.2.2.2 Konzeption Raumsicherung

(Wird in der Botschaft eingefügt)

1.2.2.3 Kompetenz zur Abwehr eines militärischen Angriffes erhalten

Die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven erlauben es, die auf die Abwehr eines militärischen Angriffes auf die Schweiz im engeren Sinne ausgerichteten Elemente der Armee quantitativ zu verringern, das Streben nach gutem Ausbildungsstand verlangt es, und die finanziellen Realitäten zwingen dazu. Dies ist allerdings nur dann verantwortbar, wenn die Möglichkeit beibehalten wird, bei Bedarf innert nützlicher Frist die Armee wieder aufwachsen zu lassen. Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz bleibt permanente Aufgabe der Armee.

Die für die Abwehr eines militärischen Angriffes als «Verteidigungswaffe» bezeichneten Verbände sollen grundsätzlich ohne Abstriche im klassischen militärischen Verteidigungskampf geschult werden können, selbst wenn ein anderer Teil der Armee – die Verbände der Sicherungskräfte – dauernd im Einsatz sein sollte.

Die Verteidigungskräfte sollen eine gegenüber heute verringerte Anzahl von Führungs-, Kampf- und Unterstützungsformationen umfassen sowie über Verbände der Luftwaffe und deren entsprechende Führungsunterstützungs- und Aufklärungsformationen verfügen. Diese Verteidigungskräfte bilden den so genannten «Aufwuchskern Verteidigung», der sich ausschliesslich der Schulung des Gefechts der verbundenen Waffen widmen soll und nach einem entsprechenden Aufwuchs zur Kampfführung befähigt sein soll. Gemäss heutigem Planungsstand ergibt sich daraus beim Heer, unter Beibehaltung des Gesamtbestandes und der Grösse der heutigen Armee, voraussichtlich eine Halbierung der Kampf- und Kampfunterstützungsverbände. Bei der Luftwaffe werden die fliegenden Verbände heute und auch in Zukunft für das gesamte Einsatzspektrum der Armee benötigt. Die bestehenden acht