Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 36 Seiten

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Die in dieser Botschaft beantragten Massnahmen ermöglichen Einsparungen in den Bereichen der Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Instandhaltungskosten in der Grössenordnung von jährlich rund 40 Millionen Franken. Zusätzlich kann die Logistikbasis der Armee die Vorräte weiter reduzieren und den damit verbundenen geringeren Aufwendungen in den Bereichen Materialbewirtschaftung, Logistikinfrastruktur und Personal jährlich 130 Millionen Franken einsparen. Diese Massnahmen sind aber im neuen Stationierungskonzept der Armee bereits berücksichtigt und setzen dessen vollständige Umsetzung voraus.

Durch die Reduktion der materiellen Ausstattung von Reserveverbänden weisen die flankierenden Massnahmen jährliche Einsparungen im einstelligen Millionenbereich sowie beim Abbau des Diensttageüberhangs gesamthaft einmalige Einsparungen unter 20 Millionen Franken auf.

Dazu kommt, dass infolge der Reduktion der mechanisierten Formationen bei Beschaffungen eine geringere Menge erforderlich ist, was das Bemühen unterstützt, ein modernes Technologieniveau zu erreichen und zu halten: mehr Qualität, weniger Quantität.

3.1.1.2 Antrag Ständerat Pfisterer

Im Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004 vom 17. Juni 2005 wurde auf Antrag von Ständerat Pfisterer der Vorschlag des Bundesrates zum Haushaltverbesserungsgesetz um die Ziffer 3bis in Artikel 4a ergänzt:

Die Kürzung nach Absatz 1bis Ziffer 2 im Jahr 2008 steht unter dem Vorbehalt, dass die Bundesversammlung bis spätestens 2006 über allfällige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu Organisation, Einsatz und Ausbildung der Armee entscheiden kann.

3.2 Auswirkungen im personellen Bereich

Aus der Umsetzung der AO-Revision entsteht kein personeller Mehrbedarf. Das Einsparpotenzial an Mitarbeitenden in der Ausbildung und Logistik fliesst in die Personalab- und -umbauplanung des Departementsbereichs Verteidigung ein.

Die im Bereich Friedensförderung aufzubauenden personellen Kapazitäten werden im Rahmen der Personalvorgaben realisiert.

3.3 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Der Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011 hat, weil er am Stationierungskonzept festhält auf die Kantone und Gemeinden keine direkten Auswirkungen. Der Auf- bzw. Abbau gewisser Bataillone wird mit den Kantonen wegen der regionalen Zusammensetzung abgesprochen werden.