Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten

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Vollzug (Art. 21 Abs. 1 AltlV): In den vergangenen Jahren hat sich beim Vollzug der VA-SA gezeigt, dass sich die Finanzplanung wegen fehlendem Gesamtüberblick über die anfallenden Kosten oft sehr schwierig gestaltet. Mit der Ausweitung der Abgeltungsberechtigung wird dies noch akzentuiert. Durch eine frühzeitige Kenntnis der untersuchungs-, überwachungs- und sanierungsbedürftigen Standorte aus den kantonalen Katastern kann der Mittelbedarf für die VASA besser geplant werden. Zugleich erlauben diese Daten dem BAFU regelmässig eine gesamtschweizerische Auswertung des Standes der Altlastenbearbeitung und ermöglichen zudem, frühzeitig auf Fehlentwicklungen zu reagieren. Schliesslich wird mit dieser Datenerhebung ein Anliegen der Kantone im Zusammenhang mit dem Netzwerk Umweltdaten Schweiz (NUD-CH) erfüllt. Da die Kataster der belasteten Standorte gemäss Artikel 32 c Absatz 2 USG ohnehin öffentlich zugänglich sein müssen, ergibt sich für die Kantone kein zusätzlicher Aufwand. Der elektronische Datenaustausch zwischen Kantonen und BAFU hat sich gut eingespielt.

6. Verhältnis zum europäischen Recht

Die Sanierung von Altlasten ist in allen europäischen Staaten zu einer dringenden Aufgabe geworden. Eine ganze Reihe Länder hat deshalb seit Ende der 80-iger Jahre staatliche Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Altlastensanierungen eingeführt, wie z.B. Österreich, Frankreich, Belgien, Schweden, Grossbritannien oder Finnland. Häufig basieren diese Finanzierungsinstrumente auf der in der EU-Deponierichtlinie vorgesehenen Deponieabgabe zur Reduktion der Abfallablagerung. Generell ist die Schweiz mit der vorgesehenen durchschnittlichen Abgabe von ca. 10 €/Tonne abgelagertem Abfall im europäischen Vergleich sehr moderat und vergleichbar mit den Abgabesätzen in Frankreich (15 €/t), Tschechien (13 €/t) und Italien (13 €/t). Wesentlich höher sind die Abgabesätze in Grossbritannien (21 €/t), Finnland (30 €/t) und schliesslich Schweden (41 €/t), Dänemark (50 €/t), Holland (81 €/t) und Österreich (bis 87 €/t). Mit weniger als 2 €/t ist insbesondere die vorgesehene Abgabe auf Inertstoffdeponien gegenüber Ländern wie Grossbritannien (4 €/t), Oesterreich (7 €/t), Italien (10 €/t), Flandern (10 €/t) sehr viel bescheidener. Eine Abgabeerhebung auf Erdöl, Erdölderivaten oder Grundchemikalien, wie sie z.B. die USA mit ihrem „Superfund“ praktizieren, ist für die europäischen Staaten und insbesondere auch für Schweiz nicht zweckmässig.

7. Auswirkungen der Verordnung

7.1 Personelle und finanzielle Auswirkungen

Die Ausweitung der Abgeltungsberechtigung im revidierten USG wird zu einer grösseren Zahl von Gesuchen und damit zu einer Erhöhung des personellen Aufwandes insgesamt führen. Die im Revisionsentwurf vorgeschlagenen Vereinfachungen des Verfahrens sowie die vom BAFU geplanten Standardisierungen anstelle von fallweisen Einzelentscheiden in dafür geeigneten Bereichen sollten aber insbesondere für die Kantone Entlastung bringen. So hat beispielsweise die Standardisierung bei der Abgeltung an Schiessanlagen bereits dazu geführt, dass die Zahl von überflüssigen Bodenuntersuchungen abgenommen hat und damit Kosteneinsparungen von jährlich 2-3 Mio. Fr. möglich sind.

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