Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten
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kleinere Inertstoffdeponien; bei rund 70 Inertstoffdeponien wird nur unverschmutzter Aushub abgelagert. Gesamthaft sind auf diesen Deponien ca. 5.4 Mio. Tonnen abgelagert worden, davon ca. 3.2 Mio. Tonnen unverschmutzter Aushub. Die abgabepflichtige Menge auf Inertstoffdeponien würde also gut 2 Mio. Tonnen betragen.
5.2.3 Überprüfung und Anpassung der Abgabesätze
Seit der Inkraftsetzung der VASA im Jahr 2001 haben sich die Deponiepreise in der Schweiz signifikant verändert. Zudem hat ein Bundesgerichtsurteil über den Abgabesatz für Untertagedeponien verlangt, dass bei der Erhebung der durchschnittlichen Deponiepreise neben den offiziellen Listenpreisen auch die Marktpreise zu berücksichtigen seien. Schlieslich müssen mit der Abgabepflicht für Inertstoffdeponien erstmals auch Abgabesätze für diesen Deponietyp festgelegt werden.
Im Hinblick auf die aktuelle Verordnungsrevision wurden daher umfassende Abklärungen zur veränderten Preissituation durchgeführt. So wird sichergestellt, dass die Abgabesätze die Anforderungen des USG und auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. Das BA-FU hat gesamtschweizerisch die aktuellen Ablagerungspreise (offizielle Preise und Marktpreise) bei Reaktor-, Reststoff- und Inertstoffdeponien sowie bei ausländischen Untertagedeponien erhoben und gestützt auf die erhaltenen Informationen den aktuellen, mengengewichteten Durchschnittspreis pro Deponietyp ermittelt.
Wesentliche Bedingungen zur Festlegung der Höhe der Abgabesätze sind:
• Sicherstellung der jährlichen Einnahmen von ca. 26 Mio. Franken
• Abgabesatz pro Deponietyp darf 20% der durchschnittlichen Ablagerungskosten nicht
übersteigen (Art. 32e Abs. 2 USG)
• Abgabesatz soll über alle Deponietypen dem gleichen Prozentsatz der jeweiligen Durch-
schnittspreise entsprechen
• Durchschnittspreis eines Deponietyps soll unter Berücksichtigung der Ablagerungskos-
ten pro Abfallart gewichtet nach der jeweiligen Menge ermittelt werden.
Die Erhebung per 31.12.2006 ergibt bei einer Berechnung von 15% der durchschnittlichen Ablagerungspreise (Listenpreise und Marktpreise) Abgabesätze von 3 Franken für Inertstoffdeponien, 15 Franken für Reaktordeponien, 17 Franken für Reststoffdeponien und 22 Franken für Untertagedeponien. Mit diesen Abgabesätzen sind die jährlich benötigten Einnahmen von 26 Millionen Franken sichergestellt und der gesetzlich festgelegte maximale Prozentsatz von 20% klar nicht erreicht.
Da auch in Zukunft mit einer Veränderung der Deponiepreise zu rechnen ist, sollen die Abgabesätze mindestens alle 5 Jahre vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) überprüft werden. So können erforderliche Verordnungsänderungen stufengerecht durch den Bundesrat vorgenommen werden.
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