Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten

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schmutztem Aushub auf Deponien der Abgabepflicht, wenn dieser vermischt mit übrigen Abfällen deponiert wird.

Dies gilt sinngemäss auch für die Ausfuhr von unverschmutztem Aushub zur Ablagerung auf entsprechende Deponien im grenznahen Ausland.

Der Einsatz von unverschmutztem Aushubmaterial zu baulichen Abschlussarbeiten bei Deponien (z.B. Abdeckungen) gilt als Verwertung und fällt damit nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung. Diese Verwendung muss aber in einem bewilligten Deponieprojekt ausgewiesen sein.

Nach Artikel 37 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) betriebene Zwischenlager gelten nicht als Deponien. Für darauf zwischengelagerte Abfälle sind demzufolge keine Abgaben zu entrichten.

Artikel 3 Abgabesatz

Absatz 1: Gemäss Artikel 32e Absatz 2 USG untersteht die Ablagerung von Abfällen auf den Deponietypen Inertstoff-, Reststoff- und Reaktordeponien der VASA-Abgabepflicht. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Ablagerungspreise Änderungen unterworfen sind. Um im Rahmen dieser Verordnungsrevision die Abgabesätze der veränderten Preissituation anzupassen, wurden umfassende Abklärungen durchgeführt. Nach den Forderungen des Bundesgerichtsurteils vom 8. März 2005 (BGE 1A.71/2004) wurden neben den offiziellen Listenpreisen auch die gerade für Grosskunden oft vereinbarten Marktpreise per 31.12.2006 erhoben. Der Rücklauf der Fragebögen war mit ca. 80% erstaunlich hoch, allerdings wurde den Deponiebetreibern vollständiger Datenschutz versprochen. Die Erhebung fand bei 45 Reaktor-, 12 Reststoff- (inkl. Reststoffkompartimente) und 65 Inertstoffdeponien (wichtigste Deponien mit ca. 80% des Gesamtvolumens) statt und ergibt die in folgender Tabelle aufgelisteten Resultate.

Inertstoffdeponie Reststoffdeponie Reaktordeponie Ablagerungsmenge 2006 (in t) 2'100'000 186'000 1'200'000 Marktpreis in CHF * 17.40 101.70 88.35

Listenpreis in CHF * 21.00 122.80 106.20 Preisspanne ** 8 – 41 64 – 154 32 – 192 Durchschnittspreis *** 19.20 112.25 97.30

Abgabesatz (15% des Durch-

schnittspreises) 3 1715

* Preise gewichtet nach Abfallart und Menge, Mittelwert über alle Deponien des jeweiligen Typs ** Spanne zw. billigster und teuerster Deponie des jeweiligen Typs (gewichtete Markt-/Listenpreise) *** Mittelwert von Markt- und Listenpreis

Es gibt nach wie vor etliche Inertstoffdeponien, welche nicht mit einer Waage ausgerüstet sind und die abgelagerten Abfälle in m3 erfassen. Das BAFU hat zur Umrechung von m3 auf Tonnen eine Studie erstellen und den durchschnittlichen Umrechnungsfaktor der verschiedenen Abfallkategorien ermitteln lassen. Dieser beträgt: 1m3 = 1.5 t.

Absatz 2: Von der Schweiz aus wurden im 2006 zwei Untertagedeponien in Deutschland mit Abfällen beliefert. Bei der Preiserhebung wurden nur die Preise für die verschiedenen

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