Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten

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Die Revision der VASA im Überblick

Gesetzliche Grundlage

Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 16. Dezember 2005, welche am 1. November 2006 in Kraft getreten sind, machen die vorliegende umfassende Revision der VASA notwendig. Mit dem erweiterten Artikel 32e USG „Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen“ sind neu VASA-Abgeltungen an die gesamte Altlastenbearbeitung möglich (Kataster, Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten).

Mittelbedarf

Das BAFU benötigt jährlich 26 Mio. Franken aus der Altlastenabgabe, um in den kommenden Jahren den eingegangenen und voraussichtlichen VASA-Verpflichtungen nachkommen zu können.

Aufbau der VASA

Die revidierte VASA behält im Wesentlichen den gleichen Aufbau, nämlich fünf Kapitel: Gegenstand, Abgabe, Abgeltungen, Vollzug und Schlussbestimmungen. Umfangreichere Änderungen sind wegen der Ausweitung der Abgeltungsberechtigung im Kapitel „Abgeltungen“ nötig, weshalb dieses insgesamt neu strukturiert wird.

Wesentliche Neuerungen im Kapitel „Abgabe“

- Abgabepflicht auf der Ablagerung von Rückständen aus der Behandlung oder Verwer-

tung exportierter Abfälle

- Abgabepflicht für Inertstoffdeponien; Inertstoffdeponien mit ausschliesslich unver-

schmutztem Aushub sind von der Abgabepflicht allerdings befreit

- Anpassung der Abgabesätze an die aktuellen durchschnittlichen Deponiepreise

- Periodische Überprüfung der Abgabesätze durch das UVEK

Wesentliche Neuerungen im Kapitel „Abgeltungen“

- Abgeltungen an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Stand-

orten, falls mit den Massnahmen nach dem 1.7.1997 begonnen wurde

- Abgeltungen an die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erweisen,

falls mit den Massnahmen nach dem 1.11.2006 begonnen wurde

- Auflistung der anrechenbaren Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungskosten

auf Verordnungsstufe

- Klare Regelung des Verfahrens zur Auszahlung von Abgeltungen

- Aufnahme des Verfahrensschrittes „Anhörung des BAFU“ (Voranfrage)

- Vereinfachung des Abgeltungsverfahrens bei Projekten mit Massnahmenkosten unter

100'000 Franken

- Verzicht auf eine rechtskräftige Verfügung über die Kostenverteilung bei Massnahmen-

kosten unter 100'000 Franken; es genügt eine sachgerechte Begründung

Wesentliche Neuerungen im Kapitel „Vollzug“

Möglichkeit zur Auslagerung der Kontrolle der Abgabedeklarationen.

Zielsetzung

Die revidierte VASA soll einen effizienten und sachgerechten Vollzug gewährleisten und wesentlich dazu beitragen, dass die Altlastenbearbeitung weiterhin rasch, nachhaltig und zielgerichtet erfolgen kann.

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