Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten

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7.1.1 Auswirkungen auf die Deponiebetreiber und die Abfallexporteure

Grundsätzlich erhöht sich der Aufwand für die einzelnen Deponiebetreiber und Abfallexporteure nicht. Durch die Ausdehnung der Abgabepflicht auf die Inhaber von Inertstoffdeponien und auf fast alle Abfallexporteure fallen jedoch mehr Betriebe unter die Abgabepflicht, für diese kommen somit neue Aufwendungen hinzu. Allerdings wird mit dieser Umsetzung auch bezüglich Abgabe eine Rechtsgleichheit für sämtliche Marktteilnehmenden geschaffen. Da die gesamte Summe der Abgabeerhebung gleich bleibt (ca. 26 Mio. Franken/Jahr), ist die Verordnungsrevision für die Privatwirtschaft insgesamt finanziell neutral.

7.1.2 Auswirkungen auf die Kantone

Der Aufwand für die Kantone wird für das einzelne Abgeltungsgesuch kaum erhöht. Zwar kommt bei Massnahmenkosten über 100'000 Franken eine obligatorische frühzeitige Anhörung des BAFU hinzu. Dieses bisher auf Ebene Vollzugshilfe geregelte Instrument wurde aber von den meisten Kantonen auch in der Vergangenheit bereits rege in Anspruch genommen. Für die Vielzahl von Untersuchungen und Überwachungen wird durch das vorgeschlagene vereinfachte Verfahren (Gesuchsabwicklung, Verfügung Kostenverteilung) der Aufwand zwar klein gehalten, da diese Massnahmen ausser im Zusammenhang mit einer Sanierung bisher nicht abgeltungsberechtigt waren, ist hier mit einem Mehraufwand bei den Kantonen zu rechnen. Bei der Abgabeerhebung könnte sich allenfalls zu Beginn bei den Inertstoffdeponien ein kleinerer Zusatzaufwand ergeben. Dieser sollte aber durch die vorgesehene Möglichkeit einer erhöhten Kontrolle der Abgabedeklarationen – von deren Erkenntnissen auch die Kantone profitieren – mehr als wettgemacht werden.

7.1.3 Auswirkungen beim Bund

Mit der Ausweitung der Abgeltungen auf die Katastererstellung, die Untersuchung und Überwachung von belasteten Standorten werden sich die Anzahl Gesuche und damit auch der Arbeitsaufwand für die Abgeltungen beim BAFU deutlich erhöhen. Damit muss das BA-FU auch eine grosse fachliche Kompetenz in den Bereichen Kataster, Untersuchung und Überwachung aufbauen. Um die Kantone bei der Gesuchstellung mit einem vereinfachten Verfahren für die kleineren Fälle weitestgehend entlasten zu können, ist zudem die Herausgabe von Vollzugshilfen zu Stand der Technik, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit notwendig. Dies wurde auch in einem einschlägigen Bundesgerichtsentscheid gefordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der zunehmenden Verpolitisierung der Altlastenbearbeitung vielen Entscheiden über Abgeltungsgesuche durch den Bund auch präjudizierender Charakter zukommt, was einen besonders hohen Beurteilungsaufwand erfordert.

Ausserdem erhöht sich beim BAFU auch der Aufwand für die Abgabeerhebung, steigen doch mit der Erfassung aller Deponietypen und aller zur Deponierung exportierten Abfälle die Zahl der Abgabepflichtigen und damit auch der Kontrollaufwand der Abgabedeklarationen. Die Anzahl Deponien wird von 51 auf ca. 150, die Exportbetriebe von 17 auf ca. 100 steigen. Die Aufdeckung verschiedener Falschdeklarationen bei der Abgabeerhebung verlangte vom BAFU schon in den letzten Jahren oft eine fachlich und juristisch höchst fundierte und exakte Vorgehensweise.

Der Zusatzaufwand beim BAFU bzw. bei den mit Vollzugsaufgaben betrauten Dritten wird finanziell mehr als wettgemacht: Ein vernünftiges aber konsequentes Controlling bei der Abgabeerhebung ergibt jährliche Mehreinnahmen von mehreren 100'000 Franken. Einzelne Stichproben in der Vergangenheit bestätigen diese Annahme. Bei den Abgeltungen können entsprechend bedeutendere Beträge eingespart werden. Massvolle, fallangepasste Sanie-

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