Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten
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Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen (Art.32e, Abs. 3 USG):
• Der Bund bezahlt den Kantonen 500 Fr. pro Standort, wenn der Inhaber bis am 1.11. 2007 zum vorgesehenen Eintrag in den Kataster Stellung nehmen konnte.
• Der Bund leistet aus dem Ertrag der Abgabe 40 % an die Kosten von Untersuchung, Überwachung und Sanierung,
- wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder nicht zahlungsfähig ist
- wenn ein wesentlicher Teil Siedlungsabfälle abgelagert wurde
- bei Schiessanlagen
- an die Untersuchung von eingetragenen oder zum Eintrag vorgesehenen
Standorten, die sich als nicht belastet erweisen
• Stichdaten für letzte Abfallblagerungen: Schiessanlagen neu bis 1.11. 2008, übrige Standorte nach wie vor bis 1.2.1996
4. Mittelbedarf
Aktuelle Situation Einnahmen
Die jährlichen Einnahmen seit Inkrafttreten der VASA liegen im Durchschnitt bei gut 26 Mio. Franken. Im Zeitraum von 2001 bis 2006 wurden gesamthaft 134.2 Mio. Fr. eingenommen.
Aktuelle Situation Ausgaben
Die noch offen stehenden Abgeltungsgesuche werden in den kommenden Jahren gesamthaft VASA-Abgeltungen von ca. 145 Mio. Franken auslösen. Dazu gehören insbesondere Abgeltungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken; hier betragen die ersten Teilzahlungen im 2006 und 2007 je ca. 14 Mio. Fr.
In den Jahren 2002 bis 2006 wurden folgende VASA-Abgeltungsbeträge ausbezahlt:
2002: 1.9 Mio. Fr.
2003: 0.2 Mio. Fr.
2004: 5.9 Mio. Fr.
2005: 5.2 Mio. Fr.
2006: 21.0 Mio. Fr.
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Total: 34.2 Mio. Fr.
Voraussichtliche Verpflichtungen
Das Parlament hat im 2006 einen VASA-Verpflichtungskredit von 200 Mio. Fr. für den Zeitraum von 2006 bis 2011 genehmigt. Er wird für folgende Bereiche verwendet:
• Erstellung Kataster der belasteten Standorte: 30 Mio. Fr.
• Untersuchung, Überwachung: 10 Mio. Fr.
• Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK): 120 Mio. Fr.
• Übrige Sanierungsfälle (Betriebs- und Deponiestandorte): 30 Mio. Fr.
• Sanierung von Schiessanlagen: 10 Mio. Fr
Fazit
Das BAFU benötigt auch in Zukunft jährliche Einnahmen von 26 Mio. Fr. um den eingegangenen und voraussichtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Trotz der Ausweitung der Abgeltungsberechtigung auf die gesamte Altlastenbearbeitung dürften insbesondere auf Grund der 100 Mio. Franken, welche als Einnahmen in der Aufbauphase der VA-SA noch nicht verwendet wurden, die jährlich prognostizierten Einnahmen ausreichen.
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