Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/117: Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) · 26 Seiten
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1. Teil: Allgemeine Erläuterungen
1. Ausgangslage
Mit der Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die belasteten Standorte in der Schweiz systematisch in einem öffentlich zugänglichen Kataster zu erfassen, schrittweise zu untersuchen sowie schutzgut- und nutzungsbezogen zu sanieren. Das Ziel dabei ist, die schätzungsweise 3-4’000 Altlasten bis ca. 2025 nachhaltig und verursachergerecht zu sanieren.
Für die Erfassung, Untersuchung, Überwachung und Sanierung der belasteten Standorte ist mit einem Aufwand von rund 5 Milliarden Franken zu rechnen. Der Kostenanteil, welcher der öffentlichen Hand zufallen wird, dürfte in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken liegen.
Die Verordnung vom 5. April 2000 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA), welche am 1.1.2001 in Kraft gesetzt wurde, verpflichtet den Bund, sich unter bestimmten Voraussetzungen finanziell an der Altlastensanierung zu beteiligen und die Kantone zu entlasten. Von diesen Abgeltungen ausgenommen sind dabei die Fachstellen des Bundes, welche die AltlV direkt vollziehen. Der Bund subventioniert sich nicht selbst. Dank der Mitfinanzierung durch die VASA sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Sanierungen rasch angepackt worden.
Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 16. Dezember 2005, welche am 1. November 2006 in Kraft getreten sind, machen eine umfassende Revision der VASA notwendig. Im vorliegenden Revisionsentwurf wurde darauf geachtet, das Notwendige zu ändern und Bewährtes beizubehalten. Dabei wurden auch Erkenntnisse aus den vergangenen 6 Vollzugsjahren berücksichtigt. Die revidierte VASA soll einen effizienten und sachgerechten Vollzug gewährleisten und insbesondere den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten, um ein günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und bereitgestellten Mitteln zu erreichen.
Die revidierte VASA soll auf Grund der Möglichkeiten zur Mitfinanzierung bei der gesamten Altlastenbearbeitung noch stärker dazu beitragen, dass die notwendigen Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen rasch und nachhaltig realisiert und so die Zielsetzungen der Altlastenpolitik erreicht werden.
2. Stand der Altlastenbearbeitung: Was wurde bis heute erreicht?
Kataster: Die Kantone schätzen die in den Kataster einzutragenden belasteten Standorte auf insgesamt 44’000, davon sind ca. 2/3 Betriebsstandorte, 1/3 Ablagerungsstandorte und 1% Unfallstandorte. Dazu kommen knapp 4’500 belastete Standorte, welche von den für den Vollzug von Militär-, Eisenbahn- und Luftfahrtgesetz direkt verantwortlichen Bundesfachstellen (VBS, BAV, BAZL) erhoben werden müssen. 2/3 dieser Arbeit ist heute erledigt. Gut die Hälfte der Kantone sowie das VBS und das BAZL wollen ihre Kataster bis Ende 2007 fertig gestellt haben; die übrigen Kantone werden dieses Ziel zwischen 2009 und 2011 erreichen. 6 Kantone haben den Kataster ganz oder teilweise auf dem Internet zu-
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