Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 28 Seiten
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HFKG-Begleitbericht
tätsförderungsgesetz ab. Im Fachhochschulbereich gibt der Bund damit eine Reihe von Kompetenzen (z.B. Genehmigungspflicht für Fachhochschulen, Diplomanerkennung, Festlegung der Titel etc.) zugunsten einer gemeinsamen Koordination von Bund und Kantonen in der Hochschulkonferenz ab. Es gibt keinen Grund mehr, dass dem Bund im Fachhochschulbereich unterschiedliche Regelungskompetenzen im Vergleich zum Universitätsbereich eingeräumt werden. Im Interesse der Einheitlichkeit des Hochschulbereichs müssen alle Hochschulen den gleichen Steuerungsmechanismen unterliegen Beide Hochschulbereiche sollen von Bund und Kantonen gemeinsam und nach den gleichen Rahmenbedingungen koordiniert werden. Der reibungslose Übergang zwischen bisherigem und neuem Recht wird durch eine Reihe von Übergangsbestimmungen sichergestellt.
10. Zusammenfassung
Zusammenfassend sei festgehalten, dass der Gesetzesentwurf folgende wichtige Neuerungen bringt:
- Die gemeinsame und einheitliche Steuerung durch Bund und Kantone umfasst neu den gesamten
Hochschulbereich. Die Vielzahl der bestehenden Koordinations- und Führungsorgane der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen werden auf vier gemeinsame Organe (Hochschulkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz, Akkreditierungsrat mit Akkreditierungsagentur und Wissenschafts- und Innovationsrat) mit klar zugewiesenen Kompetenzen reduziert. Die gesamtschweizerische Steuerungsfähigkeit des Hochschulbereichs und seine Effizienz werden dadurch markant verbessert. Die Führungsverantwortung des Bundes bei der Koordination der gemeinsamen Aktivitäten von Bund und Kantonen wird gestärkt.
- Bund und Kantone verpflichten sich zur Durchführung einer nationalen strategischen Planung auf
gesamtschweizerischer Ebene und zur optimalen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.
- Die Ermittlung des Finanzbedarfs für den gesamten Hochschulbereich erfolgt in einem zwischen
Bund und Kantonen abgestimmten Prozess, der die Planungssicherheit für Bund, Kantone, Träger und Hochschulen sowie die Legitimation des öffentlichen Mitteleinsatzes verbessert. Insbesondere die Einführung der Referenzkosten pro Studierenden verstärkt die erforderliche Transparenz und Legitimität für die Zuteilung der öffentlichen Finanzmittel und erlaubt eine bessere Kostenkontrolle.
- Die Ausrichtung der Beiträge an die Betriebsaufwendungen erfolgt stärker leistungs- und resul-
tatsorientiert.
- Bund und Kantone sorgen durch die Festlegung von Grundsätzen zur Qualitätssicherung und die
Einrichtung eines unabhängigen Akkreditierungssystems für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält die Hochschule das Recht, in ihrem Namen die Bezeichnung Universität oder Fachhochschule zu führen.
- Autonomie der Hochschulen und nationale Schwerpunktbildung sind als zentrale Leitlinien der
zukünftigen Hochschulpolitik von allen Beteiligten anerkannt. Sie sind die Eckpfeiler für Exzellenz und erlauben die Bildung von international wettbewerbsfähigen Kompetenzzentren.
- Das mit dem Gesetz vorgeschlagene Steuerungs- und Kooperationsmodell lässt genügend Spiel-
raum, um das schweizerische Hochschulsystem neuen Entwicklungen anpassen zu können. Es ist flexibel und ausbaufähig.
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