Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 22 Seiten
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NW) auf heftige Ablehnung: Die Streichung schaffe Rechtsungleichheit und zerstöre die Motivation, Schutzdienst zu leisten. In 17 Stellungnahmen (insbesondere von SPS, SVP und EVP) wird die Streichung des Art. 24 BZG gutgeheissen. Auf Widerspruch stösst auch die Streichung von Art. 19 WPEG (Reduktion der Ersatzabgabe aufgrund geleisteter Militär- und Zivildiensttage).
4.2 Grundsätzliche Stellungnahmen der Bundesratsparteien
Die CVP begrüsst es, dass die Wehrpflichtersatzabgabe in bestimmten Teilen neu überdacht wird, verzichtet aber zum heutigen Zeitpunkt auf eine Stellungnahme.
Die FDP befürwortet im Grundsatz die Revision des WPEG. Sie weist aber darauf hin, dass die Streichung von Art. 24 BZG negative Auswirkungen auf den Zivilschutz zeitigen könnte. Sie vertritt die Ansicht, dass in diesem Bereich nach Lösungen gesucht werden müsse.
Die SP begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und damit die Streichung von Vergünstigungen und die Aufhebung von Doppelspurigkeiten. Es geht darum, die Abgabe so auszugestalten, dass der „blaue Weg“ gegenüber der Militär- und Zivildienstleistung weniger attraktiv wird.
Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Erhöhungen und Vereinfachungen.
4.3 Andere Ansätze zur Revision des WPEG
Es sind keine weitergehende Vorschläge auszumachen, sieht man von einem Hinweis bezüglich Ersatzbefreiung von Behinderten ab, welche bereits seit 1995 verwirklicht ist.
4.4 Weitere Anliegen, die im Zusammenhang mit der Revision des WPEG berücksichtigt werden sollten
Es sind keine weiteren Anregungen eingegangen.
5. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs der Revision des WPEG
Art. 8 Abs. 1bis(Einjahresrhythmus für Zivildienstleistungen)
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird für die Zivildienstleistung – analog der Militärdienstleistung in der Armee XXI – der Jahresrhythmus (bisher Zweijahresturnus) eingeführt.
Diese Neuregelung wird mehrheitlich begrüsst; nicht einverstanden sind lediglich: Grüne, SGB,
SUOV, sajv, GSoA und GTSC, welche alle der Vorlage kritisch bis ablehnend gegenüberstehen.
Art. 12 Abs. 1 Bst. a und d (Aufhebung von Abzügen)
Hier geht es um den Abbau von Doppelspurigkeiten: So soll einerseits der Verheiratetenabzug (Bst. a) und andererseits der Abzug für invaliditätsbedingte Kosten (Bst. d) aufgehoben werden, weil beide Abzüge auch bei der direkten Bundessteuer gewährt werden.
Mit Ausnahme von VD, Grüne, SUOV, sajv, GSoA und GTSC werden diese Änderungen von allen Vernehmlassungsteilnehmern bejaht.
Art. 13 Abs. 1 (Mindestabgabe)
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Mindestabgabe von 200 auf 400 Franken vor, dabei soll der Ansatz von 3 Prozent beibehalten werden.
18/22 Q:\ZIVI_A_BUND\23--RevZDG\233--RevZDG-05-07\AntragBR_2007_Dezember\Ergebnisse_Vernehml_d_071204.doc