Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 22 Seiten

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EDU und SGV) werden sie gutgeheissen, in 37 jedoch verworfen (von 17 Kantonen, CVP, SPS, Grünen und SAGV).

Ebenfalls durch eine Mehrheit unterstützt wird Art. 8a VE revZDG (Übertragung der Kompetenz an die Eidg. Räte, die Dauer des Zivildienstes in Abhängigkeit von den Personalbeständen der Armee zu verlängern oder zu verkürzen): 37 Stellungnahmen sprechen sich dafür aus (21 Kantone, CVP, FDP, SPS), 20 dagegen (5 Kantone, EDU, Grüne). In einzelnen Stellungnahmen wird die Kompetenzübertragung an die Eidg. Räte nur zwecks Verlängerung der Zivildienstdauer befürwortet, die Verkürzungsoption aber verworfen (FDP).

Zu den andern Revisionsanliegen, die der Optimierung des Vollzugs dienen, liegen nur sehr wenige Stellungnahmen vor. Sie werden somit allesamt grossmehrheitlich gutgeheissen.

2.2 Grundsätzliche Stellungnahmen der Bundesratsparteien

Die CVP begrüsst es, dass das heutige Zulassungsverfahren zum Zivildienst überdacht und einer neuen Lösung zugeführt werden soll. Die Variante „Tatbeweis 1,5“ stellt aufgrund der physischen,

psychischen und zeitlichen Belastung die gerechtere Ausgangslage dar. Art. 8a VE revZDG wird unterstützt, denn der Bestand der Armee muss garantiert sein.

Die FDP befürwortet die Variante „Tatbeweis 1,5“, weil sie die Verfahrenskosten und den Aufwand aller Beteiligten stärker reduziert und zu transparenteren und gerechteren Ergebnissen führt als die Variante „Verfahrensvereinfachung“. Weil der Sicherung der Armeebestände grosse Bedeutung zukommt, befürwortet sie Art. 8a VE revZDG, wonach die Bundesversammlung den Faktor auf 1,8 erhöhen kann, wenn der personelle Bedarf der Armee dies erforderlich macht. Sie lehnt aber die Bestimmung ab, wonach die Bundesversammlung den Faktor 1,5 nach unten anpassen kann, denn dies würde unweigerlich zu Wehrungerechtigkeit führen und den Zielen der Revision widersprechen.

Die SPS verlangt, dass die Gewissensprüfung, so lange die Wehrpflicht nicht durch eine auf Freiwilligkeit beruhende Lösung abgelöst ist, so rasch als möglich durch eine reine Tatbeweislösung mit dem Faktor 1,5 ersetzt werde. Sie unterstützt diese Variante im Sinne eines Kompromisses. Im gleichen Sinn unterstützt sie auch den vorgeschlagenen Art. 8a VE revZDG mit dem Hinweis, als Schwellenwert, dessen Unterschreitung eine Anhebung der Zivildienstdauer rechtfertige, sehe sie einen Armeebestand von rund 50'000 Soldaten. Von Gesuchstellern eine Erklärung zum Vorhandensein eines Gewissenskonflikts zu verlangen (Art. 1 und 16b VE revZDG), erachtet sie als mit einer liberalen Staatsauffassung unvereinbar.

Die SVP stellt fest, sie sei gegen die Einführung des Tatbeweises. Sie betont, jegliche Schwächung der Wehrpflicht und damit der Milizarmee wäre gerade heute ein falsches Signal, und weist die Revision des ZDG zurück

2.3 Andere Ansätze zur Revision des Zulassungsverfahrens

In einzelnen Stellungnahmen werden weitergehende Vorschläge des Bundesrates zur Revision des Zulassungsverfahrens zum Zivildienst vermisst. Meist nur implizit, zum Teil auch ausdrücklich wird im Rahmen entsprechender Stellungnahmen eine Revision der Art. 1 oder 8 ZDG verlangt, die weiter geht als die in den Vernehmlassungsentwürfen enthaltenen Vorschläge:

_ Die Variante „Tatbeweis 1,5“ wird von GSoA und SZDK nur mit dem Hinweis unterstützt, sie sei

die am ehesten tragbare von drei schlechten Varianten; sie bringe keine wesentlichen Verbesserungen.

_ Den Umstand, dass der verfassungsmässige Spielraum nicht ausgeschöpft und der Bezug zum

Gewissenskonflikt nicht aufgegeben werde, kritisieren sajv, SMFK, SZDK und GTSC. Gemäss sajv und GTSC genügt die Bereitschaft, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, als einziges Zulassungskriterium.

_ Den Faktor 1,3 wünschen EVP und SEK. Der Bundesrat habe selbst schon 2001 anlässlich der

ersten Revision des ZDG den Faktor 1,3 vorgeschlagen (SEK).

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