Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 22 Seiten

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1. Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) wurde durch den Bundesrat am 27. Juni 2007 eröffnet. Es dauerte bis zum 15. Oktober 2007.

Es gingen 67 Stellungnahmen ein:

_ 26 von allen Kantonen,

_ 8 von politischen Parteien (CVP, FDP, SPS, SVP, CSP, EDU, EVP und Grüne),

_ 28 von Organisationen der Wirtschaft und der Sozialpartner sowie von an der Militär- oder Frie-

denspolitik interessierten Institutionen sowie

_ 5 von anderen nicht angeschriebenen Organisationen und einer Einzelperson.

Fünf Organisationen, die an der Vernehmlassung teilnahmen, verzichteten auf eine materielle Stellungnahme (CSP, Gemeindeverband, Städteverband, KV Schweiz und das Bundesverwaltungsgericht).

Für das Vernehmlassungsverfahren wurde ein strukturierter Fragebogen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Zusammenfassung folgt in den Ziffern 3 und 5 den Strukturen dieses Fragebogens. Der Fragebogen fokussierte die Aufmerksamkeit der Vernehmlassungsteilnehmer/innen auf bestimmte Fragestellungen. Zu den nicht im Fragebogen angesprochenen Revisionsvorschlägen gingen nur sehr wenige Stellungnahmen ein.

2. Überblick über die Stellungnahmen zum Vorentwurf der Revision des ZDG

2.1 Das Wichtigste in Kürze

Die Vorschläge des Bundesrates betreffend die Revision des ZDG (Neugestaltung und Vereinfachung des Zulassungsverfahrens sowie Massnahmen zur Optimierung des Vollzugs des Zivildienstes) werden sehr positiv aufgenommen.

Betreffend die drei zur Diskussion gestellten Varianten des modifizierten Zulassungsverfahrens zum Zivildienst ergeben sich folgende Resultate:

_ Die Variante „Tatbeweis 1,5“ ist die klar obsiegende Variante: Sie wird unterstützt durch 48 der 62

materiellen Stellungnahmen (19 Kantone, 5 Parteien, SAGV, SGB und 22 weitere Personen und Institutionen sprechen sich für sie aus).

_ Die Variante „Tatbeweis 1,8“ wird grossmehrheitlich abgelehnt und nur durch 4 Stellungnahmen

unterstützt (1 Kanton, SUOV, Pro Militia und M.H.).

_ Auch die Variante „Verfahrensvereinfachung“ findet nur vereinzelt Zustimmung: Sie wird durch 9

Stellungnahmen unterstützt (6 Kantone, EDU, SGV und Centre Patronal). 40 Vernehmlassungen sprechen der Verfahrensvereinfachung die Praxistauglichkeit ab (17 Kantone, CVP, FDP, SPS, Grüne und SAGV).

Die Art. 1 und 16b VE revZDG (Pflicht des Gesuchstellers, im Rahmen der beiden Tatbeweis-Varianten zu erklären, er könne infolge von Gewissensgründen nicht Militärdienst leisten) finden mehrheitlich Zustimmung: 34 Stellungnahmen sprechen sich für diese Pflicht des Gesuchstellers aus (17 Kantone, FDP), 21 dagegen (5 Kantone, CVP, SPS, Grüne). Mehrere zustimmende Stellungnahmen beruhen auf der Erwartung, mit der Erklärungspflicht sei eine weitergehende Pflicht zur Begründung des Gewissenskonflikts oder im Zweifelsfall eine persönliche Anhörung verbunden (2 Kantone). Eine Gegnerin dieser Erklärung stützt ihre Ablehnung auf die Annahme, mit der Erklärung werde weiterhin eine ausführliche Begründung des Gewissenskonflikts verlangt (CVP).

Die Art. 16b und 16c VE revZDG (Pflicht des Gesuchstellers, im Rahmen der Variante „Verfahrensvereinfachung“ die Gründe seines Gewissenskonfliktes schriftlich zu erläutern) werden – wie die Variante „Verfahrensvereinfachung“ auch – mehrheitlich abgelehnt: In 18 Stellungnahmen (von 8 Kantonen,

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