Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/64: Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) · 27 Seiten
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Im Hinblick auf die Finanzierung muss unterschieden werden zwischen
a) den Verwaltungs- und Betriebskosten des ÖREB-Katasters,
b) den Kosten für Schwergewichtsprojekte und,
c) den Kosten der Eintragung und der Nachführung der Darstellungen dieser
Eigentumsbeschränkungen.
Die letztgenannte Aufgabe obliegt der Behörde oder Fachstelle, die für die Entscheidung zuständig ist und die deren Eintragung in den ÖREB-Kataster beantragt. Sie gehört nicht zur Verbundaufgabe der Katasterführung, sondern ist Teil der Fachaufgabe.
Als Schwergewichtsprojekte sind beispielsweise Weiterentwicklungen der Katasterführung von gesamtschweizerischem Interesse denkbar. Die Festlegung der Schwergewichtsprojekte wie auch die Höhe der dafür zugesprochenen Globalbeiträge wird zwischen dem betroffenen Kanton und dem VBS ausgehandelt (Abs. 2).
Die Betriebskosten umfassen die Beschaffung der geeigneten Hardware- und Softwarekomponenten, die Schulung und Bereitstellung des Personals, die Datensicherungs- und Sicherheitsmassnahmen, die Einrichtungen für die Telekommunikation und Datenabgabe, die Betriebsabläufe zur Datenabgabe und Beglaubigung der Auszüge sowie die Kontroll- und Prüfprozesse. Diese Kosten sind von Jahr zu Jahr relativ konstant. Sie verändern sich stufenweise mit dem Umfang der verwalteten Informationen und der erforderlichen Angaben.
Die jährliche Höhe dieser Betriebskosten lässt sich grob auf etwa 5-10 Millionen Franken schätzen. Die Abschätzung dieser Kosten war Gegenstand der unter Ziffer 1.1.5 erwähnten Untersuchung. Der Anteil des Bundesbeitrags an die geschätzten Betriebskosten wird auf rund 50 Prozent festgelegt (Abs. 4). Somit ergeben sich Aufwendungen für den Bund und die Kantone von je rund 5 Millionen Franken pro Jahr.
Diese 5 Millionen Franken, die der Bund aus den Krediten der amtlichen Vermessung für den ÖREB-Kataster gesamthaft zur Verfügung stellt, werden wie folgt aufgeteilt (Abs. 3):
- mit 10 Prozent (oder jährlich 0.5 Millionen Franken) werden
Schwergewichtsprojekte unterstützt (Abs. 1),
- mit 90 Prozent (oder jährlich 4.5 Millionen Franken) werden die Betriebskosten
mitgetragen. Dieser Anteil an die Betriebskosten wird unter den Kantonen gemäss dem folgenden Schlüssel verteilt (Abs. 3):
a) 1/5 (0.9 Millionen Franken) wird zu gleichen Teilen auf die Kantone verteilt. Dieser Anteil entspricht einer Grundinfrastruktur, die jeder Kanton, unabhängig von seiner Grösse oder der Anzahl verwalteter öffentlichrechtlicher Eigentumsbeschränkungen, zu leisten hat. Insbesondere für kleine Kantone kann es sich als lohnend erweisen, mit anderen Kantonen zusammenzuarbeiten.
b) 3/5 (2.7 Millionen Franken) bemessen sich nach der Einwohnerzahl des Kantons. In Gebieten mit einer hohen Einwohnerdichte ist die Anzahl der bereitgestellten, im ÖREB-Kataster aufgenommenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen höher als in geringer besiedeltem Gebiet.