Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten

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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30

Auch ASTAG und der Gewerbeverband des Kantons Luzern halten die klarere Aufgabentrennung zwischen Sekretariat und Kommission im Rahmen des geltenden Gesetzes für möglich.

Der usm, der VSSM und die Swiss Retail Federation begrüssen eine bessere Entflechtung zwischen untersuchender und gerichtlicher (Entscheid-)Behörde, erwähnen aber ebenfalls die bereits unter dem geltenden Recht diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten.

Die WEKO spricht sich für eine Trennung der Untersuchungs- und Entscheidaufgaben aus, sieht dies aber unter den bestehenden Rahmenbedingungen als möglich an. Weiter bemerkt die WEKO, dass die vorgeschlagene klare Trennung einen Systemwandel bedeuten würde [von einem Administrativ- zu einem Klageverfahren]. Sie schlägt vor, vor einem solchen Entscheid einen Vergleich der Systeme anderer Länder und eine Analyse der tatsächlichen praktischen Umsetzung der Systeme anzugehen. Als problematisch wird die Umsetzbarkeit der erwünschten Unabhängigkeit in der Praxis v.a. in Bezug auf Selbstanzeige und die einvernehmliche Regelung gesehen, wo heute eine Zusammenarbeit und auch ein gewisser Informationsaustausch zwischen untersuchender und urteilender Instanz stattfinden.

Die EEK, Travail.Suisse und kv schweiz sehen diesen Revisionspunkt als unnötig an, befürchten höhere Kosten und Ineffizienz. kv schweiz erwähnt dass die heutige Regelung durchaus EMRK-konform ist (vgl. BVGer-Urteil Swisscom vs. WEKO).

economiesuisse unterstützt die Neugestaltung der Institutionen, welche einige Zeit in Anspruch nehmen wird, und verweist auf zwischenzeitliche Anpassung im geltenden Recht, wie zum Beispiel die klare Trennung der Aufgaben der WEKO und ihres Sekretariats, bspw. mit einer von der Untersuchung völlig unabhängigen Redaktion des Entscheides.

economiesuisse wertet die klare und strikte Trennung der untersuchenden und der entscheidenden Behörde als wichtiger als diejenige der Grösse und der „Professionalisierung" und verweist auf fehlende Evidenz für diese angeblichen Mängel.

CVP, economiesuisse, SBVg, Centre Patronal, Fédération Patronale Vaudoise unterstützen die Absicht, die Unabhängigkeit der Entscheidbehörde zu fördern. Rechtsstaatlich korrekte Verfahren sind für economiesuisse ein zentraler Faktor für ein gut funktionierendes Wettbewerbrechts. economiesuisse und SBVg erachten die Vorschläge der Botschaft als noch ungenügend und schlagen vor, eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung der nötigen Verbesserungen zu beauftragen.

SGCI, Swissmem, SwissHoldings, SCHWEIZER MEDIEN, PRESSE SUISSE, VSUJ und

Die Post unterstützen die institutionelle Neuregelung, die notwendige Trennung der Kompetenzen sei unter geltendem Recht nicht genügend umsetzbar.

PRESSE SUISSE erhofft sich durch die institutionellen Neuerungen (nur noch bei Bundesgericht Rekursmöglichkeit) zusätzlich schnellere und effizientere Verfahren

Sgv und SBAUMV unterstützen eine bessere Entflechtung der untersuchenden und der gerichtlichen Behörde.

SBAUMV beantragt die vorgesehene neue Wettbewerbsbehörde als reine Untersuchungsbehörde in die Bundesverwaltung (als Amt im EDV) einzugliedern.

Die SKS, der acsi und die FRC finden eine Trennung ebenfalls sinnvoll, sie finden die vorgeschlagene Organisation jedoch als zu wenig klar und befürchten eine unnötige „judiciarisation“ der Abläufe und damit verbunden höhere Kosten.

ProMarca bevorzugt die bisherige Zweiteilung – WEKO und Sekretariat – beizubehalten, jedoch die WEKO zu verkleinern und zu professionalisieren.

2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 10/33