Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
Bezüglich der Ausdehnung der Klageberichtigung fordert das kf Einnahmen aus Bussen den Konsumentenorganisationen als Vertreter der geschädigten Endverbraucher zur Finanzierung der bisherigen und neuen Aufgaben zukommen zu lassen.
Der VSE wünscht bei Art. 33 Abs. 5 E-KG eine Verkürzung der Frist auf 2 Monate. Für Verfahrenseröffnungen nach Art. 49a Abs. 4 Bst. a und b wünscht der VSE eine Begründung durch die WEKO, um im Interesse der Rechtssicherheit eine verwertbare Praxis aufzubauen.
Der VSZ, cemsuisse und die KSE unterstützen in Bezug auf die Sanktionen den Vorschlag des Bundesrates, wonach eine doppelte Belastung der Unternehmen auszuschliessen sei, fordert jedoch einen entsprechend klar formulierten Zusatz im E-KG (Zusatz in Art. 49a als Abs. 5: „Die Gesamtbelastung aus Sanktionen sowie aus kartellrechtlichen Zivilansprüchen gemäss Art. 12 darf die Belastung gemäss Art. 49a Abs. 1 nicht überschreiten.“)
Der usm wünscht die Aufnahme weiterer Revisionsanliegen in die Vorlage, nämlich: Missbrauch von Marktmacht durch die öffentliche Hand (z.B. Bund, SBB), Entschädigung der Unternehmen (Kosten durch Vorabklärung und Untersuchungen).
Swisscom regt an Art. 46 Abs. 1 oder Art. 46 Abs. 2 KG zu streichen oder allenfalls die mit Art. 46 und Art. 45 Abs. 2 KG verbundenen (politischen) Aufgaben an andere Behörden zu übertragen (die Behörde sollte höchstens einmal zu einem Erlassentwurf Stellung nehmen).
ASAS regt einige sprachliche Verbesserungen im Gesetzestext an, so u.a. in Art. 59 Abs. 2 in der französischen Version die konkrete Nennung des „DFE“ anstelle von „le département“.
2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 29/33