Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten

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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30

geverfahren. Dem stehen die Äusserungen vor allem aus Anwaltskreisen gegenüber, die bei den Verfahren im Rahmen der heutigen institutionellen Struktur eine erhebliche Zahl von rechtsstaatlichen Defiziten sehen. Recht oft wird gefordert, dass die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde von der Verwaltung zu stärken sei.

2.2.3 Verbesserung des Widerspruchverfahrens

Die Verbesserung des Widerspruchverfahrens wurde im Allgemeinen begrüsst, namentlich die Verkürzung von Fristen wurde sehr positiv aufgenommen. Es wird jedoch von gewissen Kreisen darauf hingewiesen, dass dadurch das Investitionsrisiko für Unternehmen noch immer nicht genügend gemildert werde. Dass der Reformvorschlag Verbesserungen bringt, ist aber unbestritten.

2.2.4 Differenzierte Behandlung vertikaler Vereinbarungen

Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die grundsätzliche Stossrichtung der Aufhebung der per se-Erheblichkeit von vertikalen Absprachen. Daneben gibt es eine klare Opposition gegen eine Abschwächung der 2003 vom Parlament eingefügten Bestimmungen zur direkten Sanktionierung gewisser Formen vertikaler Abreden.

Eine dritte Gruppe erachtet diesen Revisionspunkt als nicht zwingend notwendig oder als zu früh angesetzt. Es wird darauf verwiesen, dass die Wettbewerbskommission erst per 1. Juli 2010 die Vertikalbekanntmachung den Entwicklungen der EU anpasste, dies in Bestätigung ihrer noch wenig umfangreichen Fallpraxis.

Bezüglich der beiden in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Varianten konnte keine eindeutige Präferenz erkannt werden; vielfach wurden Kombinationen von Elementen der beiden Varianten angeregt.

2.2.5 Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle

Die Erleichterung bei internationalen Fusionen wurde im Allgemeinen begrüsst, so auch die Anpassung der Fristen.

Betreffend den Beurteilungskriterien fanden beide Varianten ähnlich viele Befürworter, Variante 2 (Streichung des Doppelkriteriums) wurde aber tendenziell weniger stark kritisiert. Eine Modernisierung der Beurteilungskriterien wird von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden als sinnvoll erachtet.

2.2.6 Verbesserung der Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit

Mit Bezug auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit wird gegenüber einer einseitigen Bestimmung im Kartellgesetz dem Weg, auf der Basis der Gegenseitigkeit Kooperationsabkommen mit andern Staaten in Wettbewerbsbelangen abzuschliessen, der Vorzug gegeben.

2.2.7 Stärkung des Kartellzivilrechts

Die Stärkung des Kartellzivilrechts wird namentlich von den durch die Reform begünstigten Konsumentenkreisen begrüsst, indes in der vorgeschlagenen Form als wenig nützlich erachtet. Gerade die Forderung, das Kostenrisiko der Konsumenten als Kläger zu begrenzen, stösst aber auf klare Ablehnung der Organisationen der Produzenten und des Handels. Befürchtet werden auch das Aufkommen von Sammelklagen respektive die administrativen Kosten aufgrund von Einzelklagen zahlreicher Konsumenten.

2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 5/33