Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
Die ASAS sieht die Trennung der Institutionen als gerechtfertigt an im Hinblick auf den quasi-strafrechtlichen Charakter der verhängbaren Sanktionen und der heute zweifelhaften Ausgestaltung der nötigen Prozessgarantien (EMRK).
Der VSE unterstützt die Schaffung einer Wettbewerbsbehörde und eine unabhängigen Gerichts vollumfänglich.
Auch der VSZ, KSE, cemsuisse, VSUD, bauenschweiz und pharmaSuisse erachten eine
strikte Trennung/bessere Entflechtung der untersuchungsführenden Behörde und der unabhängigen Entscheidinstanz als sinnvoll und erforderlich.
Die VSUJ erachtet aufgrund des strafrechtlichen Charakters der bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten die Einführung einer gerichtlichen Beurteilung als zwingend und die Neuordnung der Wettbewerbsbehörden als rechtsstaatlich notwendig.
suissetec begrüsst die Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit grundsätzlich, wobei die Entscheidkompetenz allein beim Gericht liegen soll.
Infra unterstützt die Neuorganisation und die klare Trennung und erachtet es als sachgerecht, die neue Wettbewerbsbehörde in das EVD einzugliedern und sie als reine Untersuchungsbehörde mit Antragsrecht ohne Entscheidbefugnisse auszugestalten.
Swisscom begrüsst die Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit der Entscheidbehörde. Fordert die Ansiedlung der Entscheidkompetenz im Prüfungsverfahren nach Art. 33 KG ebenfalls beim Bundeswettbewerbsgericht.
Tercier/von Büren/Stoffel erachten die klare Trennung im Sinne der Glaubwürdigkeit gegen aussen als wichtig, sehen sie jedoch in der Praxis als bereits befolgt. Andererseits würden sich die Aufgaben des neuen Wettbewerbsgerichts nicht mit denen der heutigen WEKO decken. Die Wettbewerbsbehörde, als Verwaltungseinheit, würde alleine über die Wettbewerbspolitik befinden.
Mitglieder der Wettbewerbsbehörden
Zur Zusammensetzung des neu zu schaffenden Wettbewerbsgerichts nehmen einige Vernehmlassungsteilnehmer Stellung.
Der Kanton BE fordert eine Beibehaltung der Einsitznahme des Preisüberwachers in der neuen Institution.
Der Kanton JU fordert die Nomination von Praktikern als Spezialrichter („personne de terrain comme juges spécialisés“).
Auch der Kanton SH fordert den bewährten Einbezug von praxiserfahrenen Fachexperten auch auf Stufe Wettbewerbsgericht.
Der Kanton TG hält die vorgesehenen Anforderungen in Art. 25e E-KG zu hoch und bezweifelt, dass so qualifizierte Mitglieder für das Gericht gefunden werden können.
Der SBV fordert die Beibehaltung des heutigen Milizsystems im Rahmen von Kommissionen, sieht den Verbesserungsbedarf im Rahmen der Koordination der Aktivitäten zwischen Sekretariat und Kommission, wozu es nicht zwingend einer Gesetzesänderung bedarf.
CVP will die Verbandsvertreter aus der Entscheidungsfindung herausnehmen und Falluntersuchung und -entscheidung stärker voneinander trennen, hält dies aber ohne gesetzliche Vorkehrungen für möglich, würde allenfalls ein zwar nicht notwendiges Bundeswettbewerbsgericht innerhalb des BVGer unterstützen.
Auch ProMarca fordert eine Professionalisierung und will keine Interessenvertreter im Entscheidgremium wissen.
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